Schon vom kommenden Jahr an sollen fahrerlose Autos in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen können – allerdings nicht überall.
Hände weg vom Steuer: Das automatisierte Fahren rückt näher und bekommt nun einen rechtlichen Rahmen.
(Bild: Volvo)
Fahrerlose Autos sollen in Deutschland schon vom kommenden Jahr an am Straßenverkehr teilnehmen können. Auf bestimmten festgelegten Strecken sollen dann autonome Kraftfahrzeuge der sogenannten Stufe vier im Regelbetrieb im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein dürfen. Das besagt ein Gesetz, das der Bundestag am späten Donnerstagabend (20. Mai) verabschiedet hat und das Deutschland zum Vorreiter beim autonomen Fahren machen soll. Zuvor muss auch der Bundesrat zustimmen.
Beim vollautomatisierten Fahren der Stufe vier kann der Computer bei bestimmten Anwendungen vollständig die Kontrolle über das Auto übernehmen, ohne von einem menschlichen Fahrer überwacht zu werden.
„Mit der Annahme des Gesetzes zum autonomen Fahren hat Deutschland die Chance, die erste und bisher einzige Nation zu werden, die einen Rahmen für eine Zukunftstechnologie geschaffen hat“, sagte die Präsidentin des Verbands der deutschen Automobilindustrie (VDA) Hildegard Müller. „Kunden, Industrie und der Standort Deutschland werden davon enorm profitieren.“ Die deutsche Automobilindustrie könne auf diesem Feld zum „Weltmarktführer“ werden.
Um den neuen Rechtsrahmen zu verabschieden, müssen nun die Länder im Bundesrat zustimmen. Müller mahnte an, das Gesetz noch vor der Bundestagswahl abzusegnen. Ansonsten würde das Land „mindestens eineinhalb Jahre“ verlieren und seinen technologischen Fortschritt aufs Spiel setzen.
Außerdem müssten neben dem rechtlichen Rahmen jetzt sehr bald die technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Dazu sei es nötig, „schnellstmöglich“ die für das autonome Fahren nötige Genehmigungs- und Betriebsverordnung in Kraft zu setzen, forderte Müller.
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Stand vom 15.04.2021
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