Wirtschaft BMW stellt eine Milliarde Euro für mögliche EU-Kartellstrafe zurück

Autor / Redakteur: Ampnet/dpa / Svenja Gelowicz

Den Autokonzernen BMW, Daimler und VW steht voraussichtlich bald eine Milliardenstrafe der EU-Wettbewerbshüter ins Haus. BMW hat angekündigt, dafür über eine Milliarde Euro zur Seite zu legen.

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BMW hat angekündigt, zur Abdeckung der möglichen Risiken voraussichtlich mehr als eine Milliarde Euro auf die Seite zu legen.
BMW hat angekündigt, zur Abdeckung der möglichen Risiken voraussichtlich mehr als eine Milliarde Euro auf die Seite zu legen.
(Bild: BMW)

Die BMW Group hat am Freitag (5. April) erklärt, das Unternehmen werde eine Milliarde Euro für eine nach einem EU-Kartellverfahren eventuell zu erwartende Strafe zurückstellen. Aus den jetzt bekanntgewordenen Beschwerdepunkten der EU-Kommission leitet das Unternehmen nach den International Financial Reporting Standards die Verpflichtung ab, eine Rückstellung zu bilden. Gleichzeitig kündigt BMW an, sich mit allen rechtlichen Mitteln gegen die Vorwürfe der EU vorzugehen.

Die EU-Kommission hatte untersucht, ob deutsche Automobilhersteller in technischen Arbeitskreisen bei der Entwicklung und Einführung von Technologien zur Verringerung von Emissionen in wettbewerbsbeschränkender Weise zusammengearbeitet haben. Im Fokus steht die Arbeit von Technikern der Unternehmen in technischen Arbeitskreisen der Herstellerverbände. BMW hatte am Freitag Vorwürfe in einem ausführlichen Statement zurückgewiesen.

Die ebenfalls von der Untersuchung betroffenen deutschen Hersteller Daimler und Volkswagen sind von der Untersuchung ebenfalls betroffen, haben aber mit der EU-Kommission kooperiert, fallen deswegen unter eine Art Kronzeugenregelung und müssen deswegen nur mit geringeren Strafen rechnen, wenn sich die Vorwürfe der EU-Kommission bewahrheiten sollten.

VW plant noch keine Rückstellungen

Volkswagen hat noch kein Geld für eine mögliche Milliardenstrafe der EU-Wettbewerbshüter bereit gestellt. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur werden die Vorwürfe zunächst geprüft, erst danach soll über Rückstellungen entschieden werden.

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