Infotainment Kartellamt mahnt Google-Mutter Alphabet ab

Quelle: dpa Lesedauer: 2 min |

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Alphabet muss wegen seiner digitalen Produkte für Autos gegenüber dem Bundeskartellamt Stellung beziehen. Mehrere Aspekte ihres Produktangebots seien nicht mit geltendem Recht vereinbar.

Seit Anfang des Jahres hat das Kartellamt mehr Möglichkeiten, um gegen Technologieunternehmen vorzugehen.
Seit Anfang des Jahres hat das Kartellamt mehr Möglichkeiten, um gegen Technologieunternehmen vorzugehen.
(Bild: Google)

Deutschlands oberste Wettbewerbshüter verschärfen ihre Gangart gegen Google. Man beabsichtige, dem Technologieunternehmen bei seinen Google Automotive Services „verschiedene wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen“ zu untersagen, teilte das Bundeskartellamt am Mittwoch (21. Juni) in Bonn mit.

Ein entsprechendes Schreiben habe man an Google Deutschland und den Mutterkonzern Alphabet geschickt. Es geht um ein Produktbündel aus dem Kartendienst Google Maps, eine Version des App-Stores Google Play und den Sprachassistenten Google Assistant – diese Produkte werden mithilfe des Android-Betriebssystems von Google für die Infotainmentsysteme von Autos genutzt.

Kartellamt: Gebündelte Angebote gefährden den Wettbewerb

Das Technologieunternehmen bietet die Dienste Autoherstellern zur Lizenzierung an. „Wir sehen es insbesondere kritisch, wenn Google Dienste für Infotainmentsysteme nur gebündelt anbietet, weil sich dadurch die Chancen der Wettbewerber verringern, konkurrierende Dienste einzeln zu vertreiben“, sagt Kartellamtschef Andreas Mundt.

Eine Reihe von Google-Praktiken bei der Lizenzierung von Diensten für Infotainmentsysteme in Fahrzeugen seien nach derzeitiger Auffassung nicht mit geltendem Recht vereinbar. Die Behörde befürchtet, dass Google seine Machtposition mit der Bündelung von Diensten weiter ausbaut und der Wettbewerb erheblich in Gefahr gerät. So bewertet das Kartellamt zum Beispiel eine Vertragsbedingung als problematisch, der zufolge Fahrzeughalter nur Google Assistant als Sprachassistenten installieren dürfen.

Außerdem sind die Lizenznehmer laut Kartellamt mit bestimmten vertraglichen Regelungen dazu verpflichtet, die Google-Dienste als Standard einzustellen beziehungsweise sie auf dem Bildschirm vor anderen Diensten anzuzeigen – das könnte aus Sicht des Bundeskartellamts den Tatbestand der Behinderung beim Marktzugang erfüllen. Durch solche Voreinstellungen bestehe die Gefahr, dass Alternativen zu Google kaum wahrgenommen und wenig genutzt werden.

Als weiteren Kritikpunkt weisen die Wettbewerbshüter darauf hin, dass Google die Interoperabilität ihrer Dienste in dem Infotainmentsystem mit anderen Diensten erschweren oder verweigern könnte. Das führe dazu, dass zum Beispiel ein alternativer Sprachassistent zur Nutzung von Google Maps nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sei.

„Enormer Wettbewerb“ bei vernetzen Autos

Google hat nun Zeit zur Stellungnahme. Die Firma kündigte an, weiterhin konstruktiv mit den Behörden zusammenzuarbeiten, um Bedenken auszuräumen. Ein Unternehmenssprecher betonte, dass es im Bereich der vernetzten Autos „einen enormen Wettbewerb“ gebe. „Tausende Anwendungen sind mit Android Auto kompatibel und Autohersteller können aus einer Vielzahl von Informations- und Unterhaltungsdiensten auswählen, um diese in ihren Fahrzeugen anzubieten.“ Selbst wenn sich Autohersteller für das Betriebssystem Android Automotive OS entschieden, seien sie nicht verpflichtet, die Google Automotive Services für ihre Autos zu nutzen.

Im Januar trat die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Kraft. Seither hat das Kartellamt mehr Möglichkeiten, um gegen Technologieunternehmen vorzugehen. Damit soll ein funktionierender Wettbewerb sichergestellt und Schaden vom Verbraucher abgewendet werden. Nicht nur Google, sondern auch Amazon und Facebook nimmt die Bundesbehörde dabei ins Visier.

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