Neue Mobilität Bundesregierung will E-Kleinstfahrzeuge legalisieren

Autor / Redakteur: Mario Hommen/SP-X / Svenja Gelowicz

Mikro-Stromer werden legal: Eigentlich wirken sie harmlos und ungefährlich, doch ihr Einsatz im öffentlichen Verkehr ist strengstens verboten. Die Bundesregierung will nun die Nutzung von elektrisch angetriebenen Kleinstfahrzeugen auf den Straßen hierzulande erlauben.

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Die Bundesregierung will die Nutzung von elektrisch angetriebenen Kleinstfahrzeugen – wie E-Floatern oder Hoverboards – auf den Straßen erlauben.
Die Bundesregierung will die Nutzung von elektrisch angetriebenen Kleinstfahrzeugen – wie E-Floatern oder Hoverboards – auf den Straßen erlauben.
(Bild: Floatility)

Elektrisch angetriebene Tretroller und Hoverboards, auch Mikromobile oder PLEVs genannt, wird wohl jeder schon einmal auf deutschen Straßen begegnet sein. Ihre Nutzung im öffentlichen Verkehr ist, sofern sie schneller als 6 km/h fahren, dennoch verboten. Das soll sich allerdings noch in diesem Jahr ändern. Wie aus einer kleinen Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen an die Bundesregierung hervorgeht, sollen Last-Mile-Mobile zeitnah legalisiert werden.

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Nach Meinung des Bundestagsabgeordneten Matthias Gastel eröffnet dies eine zusätzliche Chance zur Verkehrswende: „Immer häufiger werden E-Tretroller und Co für die Wege zur Arbeit oder als Zubringer zu Bus und Bahn genutzt. Dieser Trend kann dazu beitragen, Kurzstreckenfahrten mit dem Auto zu vermeiden und damit für weniger Lärm, Abgase und Flächenverbrauch zu sorgen“, so der Grünen-Politiker.

Hoverboards, E-Floater und Co.: begrenzte Geschwindigkeit

Zur genauen Ausgestaltung der Verordnung zur Genehmigung der Elektrokleinstfahrzeuge finden sich in der Antwort der Bundesregierung allerdings noch keine Hinweise. Demnach befände sich die geplante Verordnung in der Ressortabstimmung. Eine Beteiligung der Bundesländer und Verbände soll unmittelbar folgen.

Sehr wahrscheinlich dürften die kleinen Stromer dem Radverkehr gleichgestellt, allerdings ihre Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h beschränkt werden. Eine Helmpflicht gilt hingegen als unwahrscheinlich.

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