Die Technologie soll ein umfassenderes und detaillierteres Bild der gesamten Fahrzeugumgebung ermöglichen.
(Foto: Continental)
Wie der Zulieferer mitteilte erweitert die Technologie das Portfolio an Umfeldsensoren für Fahrerassistenzsysteme, um im Zusammenspiel mit anderen Sensoren hoch- und vollautomatisiertes Fahren zu realisieren. Ein wesentlicher Vorteil der Hi-Res 3D Flash Lidar-Sensortechnologie liegt darin, dass eine 3D-Umfelderfassung in Echtzeit realisiert wird. Die Sensoren sollen ähnlich wie ein Radar funktionieren aber dabei Licht nutzen. Um beispielsweise den Abstand von einem zum anderen Auto zu ermitteln, sollen kleine Laser Licht ausstrahlen. Diese sollen wiederum von einem vorausfahrenden Auto reflektiert und so vom Sensoren aufgenommen und berechnet werden. Die Technologie soll ein umfassendes und detailliertes Bild der gesamten Fahrzeugumgebung ermöglichen. Continental arbeitet nach eigenen Angaben an einem Familienkonzept von Sensoren, um die unterschiedlichen Anforderungen rund um das Fahrzeug abzudecken. „Die Hi-Res 3D Flash Lidar-Technologie ist ein weiterer Baustein in unserem Technologieportfolio, um unsere führende Position bei der Entwicklung automatisierten Fahrens weiter zu stärken und auszubauen“, so Karlheinz Haupt, Leiter des Geschäftsbereichs Fahrerassistenzsysteme und Mitglied der Geschäftsleitung der Division Chassis & Safety bei Continental.
Der Hi-Res 3D Flash Lidar erweitert das Portfolio an Umfeldsensoren für Fahrerassistenzsysteme.
(Foto: Continental)
Die Mitarbeiter von ASC sollen als eigenes Segment, mit Sitz in Santa Barbara, den Geschäftsbereich Fahrerassistenzsysteme verstärken. Leiter des neuen Segments High Flash Lidar ist Arnaud Lagandré. Continental plant längerfristig in diesem Technologiebereich auf über 100 Ingenieure zu wachsen. Über den Kaufpreis haben beide Unternehmen Stillschweigen vereinbart.
Im Dezember 2012 erhielt Continental vom Nevada Department of Motor Vehicles eine Lizenz zum Testen von automatisiertem Fahren auf öffentlichen Straßen in dem US-Bundesstaat. Diese Testgenehmigung gilt für einen Versuchsträger für hochautomatisiertes Fahren. Inzwischen hat der Zulieferer mehr als 72.000 Meilen (über 115.000 Kilometer) bei Testfahrten im hochautomatisierten Fahrbetrieb absolviert, wobei ein Test-Ingenieur stets das Fahrzeugverhalten hinter dem Steuer überwacht. Zusätzlich zu den USA und Deutschland betreibt Continental auch in Japan Entwicklungsaktivitäten zum automatisierten Fahren.
Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.