„Heilig´s Blechle“: So ändern sich die Zeiten: In Württemberg war das Betteln einst verboten – es sei denn, man konnte eine Blechmarke als Beleg der amtlichen Bettelerlaubnis vorweisen. Das „heilig’s Blechle“ sicherte den Lebensunterhalt und hielt die Kontrolleure fern. Die Verbindung zum Automobil? Der Ausspruch beschreibt bekanntlich die existenzielle Beziehung vieler Schwaben zu ihrem Auto: Der Pkw ist demnach unentbehrlich zum Bestreiten des Lebensunterhalts und am liebsten soll das Blech auch noch freigestellt sein von behördlichen Kontrollen in Umweltzonen und beim TÜV.
(Bild: ACE/Bartmus)
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