Abgastechnik EU verbietet Klappenauspuff – Ende des guten Tons?

Autor / Redakteur: Motorandmore / Sven Prawitz

Laut einer neuen EU-Verordnung werden ab 2016 Klappenauspuffanlagen für sportliche Automobile verboten. Die Geräuschgrenzwerte gelten in Zukunft für alle Abgasanlagen.

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Ab 2016 muss der Klappenauspuff sportlicher Fahrzeugmodelle ersetzt werden.
Ab 2016 muss der Klappenauspuff sportlicher Fahrzeugmodelle ersetzt werden.
(Foto: Daimler)

Wer kennt sie nicht, die sportlichen Sounds von Porsche 911, BMW M3 und Mercedes C63? Laut einer neuen EU-Verordnung müssen alle Neuwagen ab Juli 2016 die gleichen Lärmgrenzwerte einhalten, die optional erhältlichen Klappenauspuffanlagen sollen dann neuen Lösungen der Automobilhersteller weichen.

540/2014: Unter dieser Kennzahl hat die EU ihre neue Verordnung herausgegeben. Nach dieser soll die so beliebte Klappenauspuffanlage aus dem Verkehr gezogen werden. Hinzu kommt eine Änderung der Richtlinie 2007/46/EG sowie die Aufhebung des Beschlusses 70/157/EWG. 65 Seiten umfasst das neue Dokument und handelt in erster Linie von der Messung von Geräuschpegeln und den einzuhaltenden Dezibel-Werten. Diese sollen schrittweise bis zum Juli 2016 sinken.

Alternative Lösungen in Arbeit

Sollte die Verordnung wie formuliert in Kraft treten, so würde dies das Ende der im Zubehörkatalog befindlicher Abgasanlagen des AMG C63 oder des legendären Porsche 911 bedeuten. Allein die blumige Sprache in der Werbung zeugt davon, wie viele Emotionen an den Klappenauspuffanlagen hängen. Hier wird mit einem „kernigen Klang“ oder einem „brachialen Sound“ geworben. Allerdings gibt es auch viele Beschwerden. Die Klappenauspuffanlage empfinden viele Menschen, die nah an befahrenen Straßen leben, als Belästigung. Die genannte Verordnung soll dies ändern.

Die Automobilhersteller haben indes bereits angekündigt, dass sie im Rahmen der neuen Grenzwerte Lösungen schaffen wollen, die auch sportliche Kunden künftig von der Masse abheben sollen.

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