Patentstreit Ford droht Verkaufsverbot in Deutschland

Aktualisiert am 03.06.2022 Von Julia Mauritz

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Ford hatte bislang keine Lizenzen für Mobilfunkchips gezahlt, die in seinen Fahrzeugen eingebaut sind. Das fällt dem US-amerikanischen Hersteller jetzt auf die Füße. Das Landgericht München hat ein hartes Urteil gefällt.

Sollte das Urteil des Landgerichts München tatsächlich vollstreckt werden, muss Ford mit einem Verkaufsverbot in Deutschland rechnen.
Sollte das Urteil des Landgerichts München tatsächlich vollstreckt werden, muss Ford mit einem Verkaufsverbot in Deutschland rechnen.
(Bild: Ford)

Nach Mercedes, VW und General Motors hat es nun Ford erwischt: Wie die „Wirtschaftswoche“ berichtet, droht dem US-amerikanischen Hersteller aufgrund von Mobilfunkpatenten ein Verkaufs- und Produktionsverbot in Deutschland. Das Landgericht München hatte dieses am 19. Mai unmittelbar in Anschluss an eine mündliche Verhandlung als sogenanntes Stuhlurteil verhängt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vom Angeklagten angefochten werden. Zudem kann laut Nachrichtenagentur Reuters das Urteil erst dann vollstreckt werden kann, wenn der Kläger, der japanische Patentverwerter IP Bridge, eine Sicherheitsleistung in Höhe von 227 Millionen Euro hinterlegt.

Keine Lizenz für Mobilfunk-Patente

Konkret geht es bei der Klage um Mobilfunkchips, die in Ford-Fahrzeugen eingebaut sind. Die Technik nutzt bestimmte Patente, für die der Hersteller keine Lizenzgebühren zahlt. Im schlimmsten Fall droht Ford bei einer Vollstreckung des Urteils nicht nur ein Verkaufsstopp, sondern sogar ein Fahrzeugrückruf samt einer Vernichtung der Autos oder zumindest der Chips.

Dass es so weit kommt, ist jedoch sehr unwahrscheinlich. In der Vergangenheit hatten sich die Kläger und die Angeklagten stets außergerichtlich geeinigt. Seitens Ford heißt es in einer Stellungnahme, die »kfz-betrieb« vorliegt, dass die entsprechenden Verhandlungen weiterliefen und dem Hersteller eine schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliege. Daher wolle man sich zu diesem Zeitpunkt nicht zum Urteil des Münchener Landgerichts äußern.

Ergänzung:Ford hat mittlerweile die nötigen Lizenzen bezahlt und somit ein Verkaufsstopp verhindert.

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