Mobilität Gesetzentwurf zum automatisierten Fahren beschlossen
Das Bundeskabinett hat heute (25. Januar) den Gesetzentwurf zum automatisierten Fahren beschlossen. Kern des Gesetzes ist die rechtliche Gleichstellung von menschlichem Fahrer und Computer.
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Hoch- oder vollautomatisierte Fahrsysteme dürfen künftig die Fahraufgabe selbstständig übernehmen, das hat das Bundeskabinett beschlossen und damit einem von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Gesetzentwurf zugestimmt. Dobrindt sagte: „Das automatisierte Fahren ist die größte Mobilitätsrevolution seit der Erfindung des Automobils. Dafür schaffen wir jetzt das modernste Straßenverkehrsrecht der Welt. Wir stellen Fahrer und Computer rechtlich gleich. Das heißt: Automatisierte Systeme im Auto dürfen die Fahraufgabe komplett übernehmen. Wir ermöglichen damit, dass der Fahrer während der hochautomatisierten Fahrt die Hände vom Lenker nehmen darf, um etwa im Internet zu surfen oder E-Mails zu checken.“
Fahrer muss nicht mehr aktiv fahren
Mit dem Gesetz wird eine Rückübernahme der Fahrzeugsteuerung durch den Fahrer nur dann vorgeschrieben, wenn das hoch- oder vollautomatisierte System ihn dazu auffordert oder wenn die Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Verwendung der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen nicht mehr vorliegen, zum Beispiel bei einem geplatzten Reifen. Um nachweisen zu können, ob der Fahrer in einer bestimmten Fahrsituation die Fahraufgabe innehatte oder das System, wird der Einsatz eines Datenspeichers vorgeschrieben.
Technisch ist es bereits möglich, Fahrzeuge automatisiert im Verkehr fahren zu lassen – diverse Automobilhersteller und -Zulieferer testen seit längerem automatisiert fahrende Fahrzeuge. Bislang existieren aber keine rechtlichen Rahmenbedingungen, um den Fahrer tatsächlich von seiner Fahraufgabe zu entbinden.
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