AntriebJapan: Ab Mitte 2030 keine Verbrenner mehr?
Von
dpa
Saubere Luft in Japan: Das Land will bis zum Jahr 2050 keine Treibhausgase mehr emittieren. Das wirkt sich auch auf Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren aus.
Japan will ab Mitte der 2030er Jahre keine Neufahrzeuge mehr zulassen, die ausschließlich mit einem Verbrennungsmotor angetrieben werden.
(Bild: Lexus)
Japan will den Autoverkehr im eigenen Land weniger umweltschädlich machen. Das Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie sei dabei, das Ziel auszuarbeiten, Mitte der 2030er Jahre keine mit Benzin betriebenen Neufahrzeuge mehr zuzulassen, berichtete der japanische Fernsehsender NHK am Donnerstag (3. Dezember).
Stattdessen solle der gesamte Autoverkehr auf umweltfreundlichere Antriebssysteme wie Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge umgestellt werden. Die vor Deutschland drittgrößte Volkswirtschaft der Welt wolle durch klare Zielvorgaben die Führung bei der weltweiten Abschaffung von Verbrennern übernehmen.
Japan will seine Treibhausgasemissionen bis 2050 auf Null reduzieren. Das hatte der neue Regierungschef Yoshihide Suga kürzlich angekündigt. Die Vorgängerregierung hatte noch eine Reduzierung der Emissionen um 80 Prozent bis ins Jahr 2050 angestrebt. Auf die Klimaerwärmung zu reagieren stelle kein Hindernis mehr für das Wirtschaftswachstum dar, sagte Suga.
„Wir müssen unsere Einstellung ändern.“ Proaktive Maßnahmen würden Veränderungen in der Industriestruktur und der Wirtschaft herbeiführen und zu starkem Wirtschaftswachstum führen.
(ID:47022698)
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.