Autor / Redakteur: Holger Holzer/SP-X / Sven Prawitz
Der Streit um das „Killerkältemittel“ findet einen Abschluss. Der Europäische Gerichtshof teilt die Sicherheitsbedenken von Daimler nicht und kritisiert die deutsche Zulassungsbehörde für ihre Zögerlichkeit.
Europäischer Gerichtshof: Deutschland hätte Daimler den zögerlichen Umstieg auf ein neues Kältemittel für Pkw-Klimaanlagen nicht durchgehen lassen dürfen.
(Bild: Daimler)
Deutschland hätte Daimler den zögerlichen Umstieg auf ein neues Kältemittel für Pkw-Klimaanlagen nicht durchgehen lassen dürfen. Das hat der Europäische Gerichtshof nun in einem Verfahren gegen die Bundesrepublik entschieden. Direkte Folgen hat die Verurteilung allerdings nicht, eine Strafe gibt es nicht.
In dem verhandelten Fall geht es um das wegen seiner Brennbarkeit umstrittene Kältemittel 1234yf. Der Stoff ersetzt bei den meisten Herstellern mittlerweile das zuvor verwendete, aber seit dem Jahr 2013 wegen seiner Klimaschädlichkeit verbotene Kältemittel 134a. Autohersteller Daimler jedoch verweigerte den Wechsel unter Hinweis auf Sicherheitsbedenken, das Kraftfahrt-Bundesamt ließ den Konzern gewähren, ordnete erst 2017 eine Umrüstung an.
Dagegen hatte die EU-Kommission Klage eingereicht. Mit Erfolg: Laut dem Gericht hätte die Flensburger Behörde den OEM zum schnelleren Umstieg zwingen müssen. Die Sicherheitsbedenken teilten die Richter nicht und beriefen sich dabei auf Forschungsergebnisse aus Deutschland und Europa.
Stand vom 15.04.2021
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