Gastbeitrag Lieferkettengesetz: Auf S/4HANA warten heißt den Start verpassen

Von Jan-Hendrik Sohn |

Ab 2023 müssen Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten nachweisen, dass ihre Zulieferer ihr Geschäft ethisch korrekt betreiben. Alleine mit einem Wechsel auf „SAP S/4HANA“ lässt sich dieses Risiko nicht in den Griff bekommen.

Jan-Hendrik Sohn
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(Bild: Heike Zons)

Einkäufer bekommen derzeit Druck von vielen Seiten. Sie sehen sich konfrontiert mit geopolitischen Risiken, steigenden Kosten, Digitalisierungsrückstand und den Anforderungen, die sich aus der wachsenden Nachfrage nach ESG-konformer Unternehmensführung (Environmental Social Governance) ergeben. Immer mehr Kunden erwarten von Herstellern und Lieferanten ein Verhalten, das Umweltbewusstsein und Wahrung der Menschenrechte berücksichtigt.

In das ESG-Umfeld gehört das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG. Damit will der Gesetzgeber ab 1. Januar 2023 sicherstellen, dass in Deutschland tätige Unternehmen weder gegen Umweltauflagen verstoßen noch ihre Mitarbeiter ausbeuten – auch nicht mittelbar, also über ihre jeweiligen Lieferanten. Die mit der Neuregelung verbundenen Risiken sind vielen Unternehmen noch gar nicht vollständig bewusst.