Der ehemalige Audi-Manager verantwortet künftig nicht nur das Pkw-Geschäft des Herstellers in Europa, Martin Sander steht ab Juni auch an der Spitze der Ford-Werke.
Im November 2021 hatte Martin Sander Audi verlassen, im Juni 2022 startet er bei Ford.
(Thomas Staehler portraitnoir.de)
Mit Wirkung zum 1. Juni 2022 wird Martin Sander zum General Manager, Passenger Vehicles Ford Europa sowie zum Vorsitzenden der Geschäftsführung der deutschen Ford-Werke GmbH berufen: In Sanders Aufgabenbereich werden damit zwei ehemals getrennte Führungspositionen kombiniert. Mit dieser Entwicklung will der Hersteller die Elektrifizierung seiner europäischen Produktpalette und die Digitalisierung beschleunigen, aber auch neue Mobilitätsdienste etablieren. „Sander und sein Team werden die Umsetzung dieser Pläne leiten und beschleunigen“, heißt es in einer Ford-Mitteilung vom Montag.
Sander folgt als General Manager Passenger Vehicles auf Roelant de Waard sowie als Vorsitzender der deutschen Geschäftsführung auf Gunnar Herrmann, die sich beide Ende 2021 entschieden hatten, in den Ruhestand beziehungsweise in den Aufsichtsrat der Ford-Werke zu wechseln. Sander berichtet künftig an Stuart Rowley, Präsident von Ford of Europe.
Über Martin Sander
Sander blickt auf eine 25-jährige Karriere im Volkswagen-Konzern zurück, wo er eine Reihe verschiedener Führungspositionen in Nordamerika und Europa innehatte. Zuletzt war er als Senior Vice President of Sales für Europa bei Audi tätig. Der in Hildesheim geborene Sander hat Maschinenbau studiert und sein Studium an der Technischen Universität Braunschweig als Diplom-Ingenieur (TU) abgeschlossen.
Sander wird sein Büro in Köln haben – dem Hauptsitz von Ford Europa und dem europäischen Ford-Passenger-Vehicle-Bereich sowie der deutschen Ford-Werke. Erst kürzlich hatte Ford mit dem Aufbau des Cologne Electrification Centers die größte Investition in seiner europäischen Firmengeschichte angekündigt: Ab 2023 wird Ford in Köln die ersten vollelektrischen Pkw des Unternehmens in Europa produzieren.
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Stand vom 15.04.2021
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