Elektromobilität Rechtsanspruch auf Wallbox geplant
Autor / Redakteur: Holger Holzer/SP-X / Maximiliane Reichhardt
Wer in der Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses eine Wallbox installieren will, muss auf die Gunst der Miteigentümer hoffen. Diese Abhängigkeit soll bald vorbei sein.
Nicht nur E-Autos, sondern auch Plug-in-Hybride benötigen Strom.
(Bild: Peugeot)
Die Errichtung von E-Auto-Ladestationen in Mehrfamilienhäusern soll einfacher werden. Das sieht nach Informationen des Verbands der Immobilienverwalter (VDIV) ein vom Justizministerium nun vorgelegter Referentenentwurf zur Novellierung des Wohneigentumsgesetzes (WEG) vor. Demnach sollen bauliche Maßnahmen zur Errichtung einer Lademöglichkeit für elektrisch betriebene Fahrzeuge, zur Barriere-Reduzierung sowie zum Einbruchsschutz nicht mehr der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedürfen. Stattdessen soll jeder Eigentümer grundsätzlich einen Rechtsanspruch darauf haben und die damit verbundenen Kosten selbst tragen.
Bislang ist beispielsweise der Anschluss einer Wallbox in gemeinschaftlich genutzten Tiefgaragen meist nur bei Zustimmung aller Wohnungseigentümer möglich. Schon eine Gegenstimme kann die Installation verhindern. Der Gesetzentwurf muss noch final abgestimmt und vom Bundestag verabschiedet werden. Der VDIV hofft, dass ein entsprechendes Gesetz noch 2020 in Kraft tritt.
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Stand vom 15.04.2021
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