Audi-Dieselprozess Staatsanwalt fordert Revision des Hatz-Urteils

Quelle: dpa Lesedauer: 2 min |

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Der ehemalige Chef der Audi-Motorenentwicklung wurde unter anderem zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Münchner Staatsanwaltschaft reicht das nicht aus.

Die Anklage hatte für Wolfgang Hatz eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und zwei Monaten gefordert.
Die Anklage hatte für Wolfgang Hatz eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und zwei Monaten gefordert.
(Bild: Audi AG)

Die Staatsanwaltschaft München hat Revision gegen die Bewährungsstrafe für den ehemaligen Chef der Audi-Motorenentwicklung, Wolfgang Hatz, eingelegt. Das teilte die Behörde am Dienstag mit.

Außerdem legten die Verteidiger von Hatz und überraschend auch die Verteidiger des ehemaligen Vorstandschefs Rupert Stadler und des mitangeklagten Ingenieurs P. Rechtsmittel ein, wie das Landgericht mitteilte. Im Fall von Stadler und P. akzeptierte die Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts München, sagte Staatsanwalt Matthias Enzler.

Hatz saß bereits neun Monate in Untersuchungshaft

Die Wirtschaftsstrafkammer hatte Hatz vor einer Woche zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie zur Zahlung von 400.000 Euro verurteilt. Der langjährige Chef der Motorenentwicklung bei Audi und spätere Porsche-Vorstand hatte die Manipulation der Abgassteuerung bei großen Dieselmotoren gestanden.

Er veranlasste die Ausgestaltung der Software, mit der die Stickoxid-Grenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten wurden, aber nicht mehr auf der Straße. Damit sparten sich die Autobauer den nachträglichen Einbau größerer Harnstofftanks für die Abgasreinigung. Die Anklage hatte für den 64-Jährigen eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und zwei Monaten gefordert. Hatz hatte bis Juni 2018 neun Monate in Stadelheim in Untersuchungshaft gesessen.

Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten für Stadler

Stadler war wegen Betrugs durch Unterlassen zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt worden. Er hatte die Manipulationen nicht veranlasst, aber den Verkauf der Autos in Deutschland viel zu spät gestoppt. In seinem Fall hatte die Staatsanwaltschaft der Bewährungsstrafe schon im Prozess zugestimmt.

Auch im Falle von P. hatten sich Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht bereits im Prozess auf die dann ausgesprochenen Strafen verständigt. Stadlers Anwalt Thilo Pfordte hatte sich nach der Urteilsverkündung am Dienstag vergangener Woche zufrieden geäußert, dass seinem Mandanten damit eine Gefängnisstrafe erspart bleibe.

Allerdings müssten alle drei Angeklagten damit rechnen, sofort als Zeugen in sämtlichen anderen Ermittlungsverfahren und Prozessen im Dieselskandal vernommen zu werden, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Außerdem könnte die Justizkasse dann sofort die gesamten Verfahrenskosten einfordern, die sich nach Schätzung von Juristen in einer Größenordnung von 1,5 Millionen Euro bewegen.

Die Anwälte von P. sagten, sie hätten aus rein formalen Gründen zur Wahrung der Frist Revision eingelegt. Ihr Mandant sei mit dem Urteil grundsätzlich einverstanden und könne damit leben. Die Revision musste binnen einer Woche nach Urteilsverkündung eingelegt werden, kann aber jederzeit widerrufen werden. Die Strafkammer hat bis zum 9. April 2024 Zeit für die schriftliche Urteilsbegründung. Nach Zustellung des Urteils haben die Verteidiger und die Staatsanwaltschaft Gelegenheit zur Revisionsbegründung, wie Gerichtssprecher Laurent Lafleur sagte. Erst dann werden die Akten dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

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