Die Stadtwerke Leipzig haben sich erfolgreich an die eRoaming-Plattform der Hubject GmbH angeschlossen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um auf kommunaler Ebene die Vernetzung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge weiter auszubauen.
Ziel des Jointventures aus Unternehmen der Automobilindustrie, Energiewirtschaft und IT-Entwicklung ist eine flächendeckend nutzbare Ladeinfrastruktur.
(Foto: Hubject / Jan Windszus)
Die Stadtwerke Leipzig gehören zu den größten kommunalen Energieversorgungsunternehmen Deutschlands und sind jetzt ein weiterer Partner im Intercharge-Netzwerk.
Raimund Otto, Geschäftsführer der Stadtwerke Leipzig GmbH, erklärt, was das Unternehmen dazu bewogen hat, die eigene Ladeinfrastruktur für die Kunden von Fremdanbietern zu öffnen: „Durch die Anbindung an Intercharge erwarten wir eine Steigerung der Auslastung unserer Ladestationen. Diese Weiterentwicklung unseres Geschäftsmodells bringt uns wirtschaftliche Vorteile und optimiert die Betriebskosten. Außerdem wollen wir den Elektroautofahrern den größtmöglichen Komfort beim Laden ihrer Fahrzeuge bieten.“ Andreas Pfeiffer, Geschäftsführer der Hubject GmbH, begrüßt die Anbindung der Stadtwerke Leipzig an das eRoaming-Netzwerk: „Leipzig ist eine Pionierregion der Elektromobilität, zudem wird hier der BMW i3 als erstes elektromobiles Serienfahrzeug produziert. Mit den Stadtwerken Leipzig gewinnen wir einen kompetenten Energieversorger, das ist ein wichtiger Schritt bei der Vernetzung von Ladeinfrastruktur.“
Gemeinsames Ziel aller Partner im Ladenetz ist der flächendeckende und barrierefreie Kundenzugang zu öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Europa. Ermöglicht wird die Vernetzung der Partner über die eRoaming-Plattform der Hubject GmbH.
Über die Hubject GmbH
Die Hubject GmbH ist ein Unternehmen der BMW Group, Bosch, Daimler, EnBW, RWE und Siemens mit Sitz in Berlin. Das Joint Venture betreibt eine branchenübergreifende Business- und IT-Plattform zur Vernetzung von Infrastruktur-, Serviceanbietern und Mobilitätsdienstleistern.
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Stand vom 15.04.2021
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