GeldbußeSteuerschummelei kostet Porsche 40 Millionen Euro
Von
dpa
Wegen der Verletzung von Aufsichtspflichten muss der Sportwagenhersteller eine Geldbuße zahlen. Auch gegen aktuelle und ehemalige Vorstandsmitglieder wurde ermittelt.
(Bild: Porsche)
Wegen der Verletzung von Aufsichtspflichten bei Porsche im Zuge von Steuererklärungen hat die Staatsanwaltschaft eine Geldbuße in Höhe von 40 Millionen Euro gegen das Unternehmen verhängt. In den Jahren 2009 bis 2016 seien steuerliche Sachverhalte unvollständig oder falsch verbucht worden, teilte die Behörde am Mittwoch (21. Juli) in Stuttgart mit. Dadurch seien Steuerverkürzungen durch Mitarbeiter zumindest erleichtert worden und der Autobauer profitierte davon. Porsche akzeptierte nach eigenen Angaben die Geldbuße und verzichtete auf Rechtsmittel.
9,9 Millionen Euro Geldbußen wurden wegen der begangenen Ordnungswidrigkeit verhängt und 30,1 Millionen Euro müssen für die wirtschaftlichen Vorteile gezahlt werden. Es lief auch ein Bußgeldverfahren wegen des Verdachts der Verletzung der Aufsichtspflicht gegen sechs aktuelle und ehemalige Vorstandsmitglieder der Volkswagen-Tochter. Dies wurde eingestellt. „Zwar ergaben die Ermittlungen konkrete Zuwiderhandlungen auf der Arbeitsebene der Porsche AG; eine individuelle Verantwortlichkeit bei der Verletzung von Aufsichtspflichten konnte jedoch nicht festgestellt werden“, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Zu hohes Gehalt für Betriebsratschef?
Im Zuge der Ermittlungen wurde auch der Vorwurf einer betriebsverfassungsrechtlich unzulässig hohen Vergütung des früheren Betriebsratschefs Uwe Hück geprüft. Das Verfahren wurde eingestellt, weil sich der Vorhalt „nicht mit einer zur Anklageerhebung hinreichenden Sicherheit“ bestätigte.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte noch in einem weiteren Sachverhalt: Es bestand der Verdacht, dass Hück für Zwecke des Betriebsrats bestimmte Mittel im Zeitraum 2013 bis 2018 für private Zwecke unter Kenntnis von Porsche-Vorstandsmitgliedern verwendete. Gegen ihn wurde das Verfahren mit Zustimmung des zuständigen Gerichts gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe eines mittleren sechsstelligen Betrages vorläufig eingestellt. Gegen vier aktuelle und frühere Vorstandsmitglieder wurden die Ermittlungen ebenfalls beendet. Sie müssen hingegen keine Geldauflage zahlen.
(ID:47533130)
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.