Verkehr Bundesregierung beschließt Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Von Thomas Günnel Lesedauer: 1 min |

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Die Bundesregierung hat dem Entwurf eines neuen Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt. Behörden vor Ort erhalten damit mehr Befugnisse, etwa beim Anordnen von Tempo 30.

Mit dem neuen Straßenverkehrsgesetz würden Behörden mehr Befugnisse erhalten – zum Beispiel beim Anordnen von Tempo 30.
Mit dem neuen Straßenverkehrsgesetz würden Behörden mehr Befugnisse erhalten – zum Beispiel beim Anordnen von Tempo 30.
(Bild: Thomas Günnel/Vogel Communications Group)

Die Bundesregierung hat am 21. Juni den Entwurf eines neuen Straßenverkehrsgesetzes beschlossen. Vorgelegt hatte ihn das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, BDMV. Es soll Behörden vor Ort teils neue Befugnisse einräumen. Sie könnten etwa Sonderfahrspuren anordnen, zum Beispiel für Fahrzeuge die elektrisch oder mit Wasserstoff betrieben werden, oder mit mehreren Personen besetzt sind. Außerdem sollen Behörden vor Ort flexibler über Bewohnerparkplätze entscheiden dürfen. Bisher musste dafür „im Vorfeld erheblicher Parkdruck nachgewiesen werden“. Künftig reichen prognostische Daten bei der städtebaulichen Planung.

Zudem soll das Anordnen von Tempo-30-Regeln erleichtert werden: an Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, Fußgängerüberwegen und Streckenabschnitten bis zu 500 Metern zwischen zwei Tempo-30-Strecken. Laut des Straßenverkehrsgesetzes müssen Behörden dabei „die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs weiterhin stets berücksichtigen“.

StVG soll noch in diesem Jahr beschlossen werden

Außerdem wurde „der Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zur Kenntnis genommen“, teilte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr mit. Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, beide Gesetze anzupassen: mit Blick auf einen flüssigen, sicheren Verkehr – und um Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung zu berücksichtigen. Die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes schafft einen Rechtsrahmen, um Behörden in der StVO neue Befugnisse einzuräumen.

Bundestag und Bundesrat müssen das StVG noch beschließen. Einen entsprechenden StVO-Entwurf hat das BMDV erarbeitet. Er wird nun mit den Ländern abgestimmt. Der Entwurf soll vom Bundesrat noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

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