Alternative KraftstoffeUnternehmen und Verbände fordern Marktöffnung für HVO100
Von ampnet
Bio- oder synthetische Kraftstoffe sind eine Option für die klimaneutrale Mobilität der Zukunft. In Deutschland sind HVO-Kraftstoffe allerdings nur als geringfügige Beimischung zugelassen.
HVO-Schienentankstelle der Deutschen Bahn am Sylt-Shuttle-Terminal in Westerland.
(Bild: Deutsche Bahn AG / Anastasia Schuster)
Zahlreiche Unternehmen und Verbände aus dem Mobilitätssektor und der Fahrzeugindustrie haben in einem offenen Brief die Bundesregierung aufgefordert, nachhaltige Kraftstoffe aus biogenen Rest- und Abfallstoffen zuzulassen. Bislang sind HVO (Hydrotreated Vegetable Oils oder hydrierte Pflanzenöle) in Deutschland nur als geringfügige Beimischung zu fossilem Diesel erlaubt. Dies sei für die Erreichung der Klimaschutzziele völlig unzureichend und gehe überdies an der Marktnachfrage vorbei, heißt es in dem Schreiben, das auch der Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen, Uniti, unterzeichnet hat.
Bei den Klimaschutzzielen dürfe nicht vergessen werden, dass auch nach 2030 der Kraftfahrzeugbestand noch mehrheitlich vom Verbrennungsmotor dominiert wird, heißt es. Dies müsse in die Klimaschutzbemühungen einbezogen werden. „Dafür sind alle klimafreundlichen Kraftstoffe, grünstrombasierte E-Fuels wie auch biogenes HVO, unverzichtbar“, erklärt Uniti-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn.
Aktuell sind HVO-Kraftstoffe lediglich als geringfügige Beimischung zu fossilem Diesel zugelassen. Der öffentliche Verkauf an der Tankstelle als Reinkraftstoff, sogenanntes HVO100, ist in Deutschland – anders als in anderen europäischen Ländern – nicht zulässig, obwohl sie die gängige DIN-Norm für Dieselkraftstoff erfüllen. Nahezu alle Fahrzeughersteller hätten daher auch den Kraftstoff aus Rest- und Abfallstoffen für ihre Dieselmotoren freigegeben. Zudem stehe HVO100 nicht in Konkurrenz zu Nahrungsmitteln, betonen die Verfasser des Briefes.
Dass das Bundesumweltministerium die Zulassung von HVO100 als Kraftstoff bislang blockiere, „steht im eklatanten Widerspruch zu dem von Bundesumweltministerin Lemke vor wenigen Tagen propagierten Ausbau des Einsatzes von Kraftstoffen aus Abfall- und Reststoffen“, sagt Kühn.
(ID:49035218)
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.