Dieselskandal Volkswagen-Anleger bekommen keinen Schadenersatz von Bosch

Von dpa

Dass es wohl ziemlich aussichtslos ist, gegen einen Auftragsprogrammierer Schadenersatz im Rahmen des Diesel-Komplexes durchsetzen zu wollen, müsste Einem eigentlich schon der gesunde Menschenverstand sagen. Jetzt gab es dafür eine höchstrichterliche Bestätigung.

(Bild: Bosch)

Anleger, deren Volkswagen-Aktien beim Auffliegen der Diesel-Affäre an Wert verloren, haben keinen Anspruch auf Schadenersatz vom Zulieferer Bosch. Von einer Beihilfe sei hier nicht auszugehen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag (Az. II ZR 152/20 u.a.). Die Entscheidung bezieht sich allein auf Aktionärsklagen gegen Bosch. Der Zulieferer hatte die Motorsteuerungssoftware geliefert, die bei der so genannten Prüfstandserkennung in Millionen Diesel-Fahrzeugen zum Einsatz kam.

Die Stuttgarter Gerichte hatten zuvor in allen neun Fällen offen gelassen, ob Volkswagen ein Kapitalmarktdelikt begangen hat. Sie hatten die Klagen abgewiesen, weil Bosch nach ihrer Auffassung nicht in einem Maße verstrickt war, das den Vorwurf der Beihilfe rechtfertigen würde.

Klagen gegen Volkswagen

Noch vor der Urteilsverkündung am BGH hatte der Vorsitzende Richter Ingo Drescher gesagt, man könne sich fragen, warum hier nicht direkt der Hersteller in Anspruch genommen werde und die Kläger stattdessen den Umweg über den Lieferanten gewählt hätten.

Am Oberlandesgericht Braunschweig läuft seit September 2018 ein milliardenschweres Musterverfahren nach Tausenden Anlegerklagen direkt gegen Volkswagen. Dafür lasse sich aus dem BGH-Urteil aber nichts ableiten, sagte Drescher. Bei den Anlegerklagen geht es um die Frage, ob der Wolfsburger Hersteller den Kapitalmarkt früher über den Einsatz einer unzulässigen Abgastechnik hätte informieren müssen.

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