Tempolimit Berlin und München müssen zurück zu Tempo 30

Von Thomas Günnel 1 min Lesedauer

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Die Städte Berlin und München müssen auf zwei Straßen wieder zurück zu Tempo 30. Das Limit hatten sie zuvor widerrechtlich eingeschränkt.

Die Stadt München miuss das Tempolimit von 30 km/h auf der Landshuter Allee wieder einführen.(Bild:  Landshuter Allee dachauer strasse.jpg /Michael.medvinskiy / CC BY-SA 4.0)
Die Stadt München miuss das Tempolimit von 30 km/h auf der Landshuter Allee wieder einführen.
(Bild: Landshuter Allee dachauer strasse.jpg /Michael.medvinskiy / CC BY-SA 4.0)

In Berlin und München muss auf zwei Straßen wieder ein Tempolimit von 30 Kilometern pro Stunde gelten. In München betrifft das die Landshuter Allee auf dem Mittleren Ring. Dass hier Tempo 30 vorgeschrieben war, ist Bestandteil des geltenden Luftreinhalteplans. Die Stadt München hatte das Tempolimit jedoch im Januar 2026 eingeschränkt und wieder ein Limit von 50 km/h angeordnet.

Der Beschluss zu Tempo 30 ist laut des Bayerischen Verwaltungsgerichtes München noch nicht rechtskräftig. Die Landeshauptstadt München kann demnach innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erheben. Bis zu einer Entscheidung muss die Stadt die entsprechenden Tempo-30-Schilder wieder aufstellen.

Berlin: Tempo 30 auf der Saarstraße

Die Stadt Berlin muss die Einschränkung von Tempo 30 auf der Saarstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg laut Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin ebenfalls zurücknehmen. Im Herbst hatte die Stadt an mehreren Hauptstraßen wieder Tempo 50 erlaubt, weil die Luft wieder sauber genug und das Tempolimit 30 nicht mehr notwendig sei. In einem Fall, der Saarstraße, muss die Stadt nun wieder zu Tempo 30 zurück.

Das Berliner Verwaltungsgericht argumentierte vor allem mit erhöhter Unfallgefahr an der betreffenden Stelle. Laut des rbb will die Berliner Verkehrsverwaltung prüfen, ob sie gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegt.

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