CRA BSI startet Kommentierungsphase für technische Richtlinie zur Produktsicherheit

Von Susanne Braun 1 min Lesedauer

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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat eine neue Kommentierungsphase für Teile der technischen Richtlinie TR-03183 gestartet. Sie dient künftig als Leitfaden zur CRA-Konformität.

Ab dem 11. Dezember 2027 tritt der Cyber Resilience Act vollständig in Kraft.(Bild:  Dall-E / KI-generiert)
Ab dem 11. Dezember 2027 tritt der Cyber Resilience Act vollständig in Kraft.
(Bild: Dall-E / KI-generiert)

Cybersicherheit und Resilienz gegen Angriffe über digitale Schnittstellen werden künftig einen starken Einfluss auf die Entwicklung und Herstellung von Produkten mit digitalen Elementen nehmen, etwa IoT-Geräten im industriellen Bereich oder Produkten mit Smarthome-Funktionen. Hersteller solcher Systeme müssen Sicherheitsanforderungen künftig über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg berücksichtigen, so ist es im Rahmen des europäischen Cyber Resilience Acts (CRA) festgehalten, der vollständig am 11. Dezember 2027 gilt. Doch wie sieht es mit Richtlinien und Leitfäden aus, an die man sich bei der Produktentwicklung konkret halten kann?

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) arbeitet daran und hat eine neue Kommentierungsphase für Teile der technischen Richtlinie TR-03183 gestartet. Sie beschreibt aus Sicht des BSI, welche Cyber-Resilienz-Anforderungen künftig für Hersteller und ihre Produkte relevant werden und wie diese technisch umgesetzt werden können. Sie richtet sich damit vor allem an Unternehmen, die vernetzte Geräte oder Software entwickeln – von IoT-Hardware über Industrieanlagen bis hin zu reinen Softwareprodukten.

Leitfaden für neue EU-Cybersicherheitsregeln

Da der CRA zwar Ziele definiert, aber viele technische Details offenlässt, soll die TR-03183 als praktische Orientierung dienen. Sie beschreibt unter anderem Anforderungen an sichere Entwicklung, Risikobewertung über den gesamten Produktlebenszyklus sowie Prozesse für Updates und Schwachstellenmanagement.

Dabei ist die Richtlinie in mehrere Teile gegliedert.

  • Teil 1: Allgemeine Sicherheitsanforderungen für Hersteller und Produkte
  • Teil 2: Anforderungen an eine Software Bill of Materials (SBOM), also eine transparente Software-Stückliste
  • Teil 3: Prozesse für Schwachstellenmeldungen und Sicherheitsberichte

Mit der Kommentierungsphase möchte das BSI Rückmeldungen aus Industrie und Fachöffentlichkeit einholen, um die Richtlinie weiterzuentwickeln und zugleich Impulse für die europäische Standardisierung zu liefern. Das Dokument kann noch bis zum 31. März 2026 kommentiert werden, und zwar per E-Mail an tr03183@bsi.bund.de.

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