Elektro-Flaute Bundesregierung plant Änderungen bei der Dienstwagen-Besteuerung

Quelle: dpa 1 min Lesedauer

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Die deutschen BEV-Neuzulassungen verharren auf niedrigem Niveau. Die Bundesregierung will nun gegensteuern – zumindest bei Dienstwagen.

(Bild:  Daimler)
(Bild: Daimler)

Die Bundesregierung will die Nachfrage nach vollelektrisch betriebenen E-Autos als Dienstwagen ankurbeln. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) verwies darauf, dass die Bundesregierung bessere steuerliche Abschreibungsbedingungen für Unternehmen plant. Habeck sagte gestern (8.07.) in Stuttgart, er erwarte einen „Nachfrage-Push“.

Nach dem Stopp der staatlichen Förderung beim Kauf von E-Autos sind die Neuzulassungen in dem entsprechenden Segment hierzulande eingebrochen. Die Regierung will nun gegensteuern. Dazu dienen sollen Maßnahmen aus dem geplanten Wachstumspaket, auf das sich Habeck mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) verständigt hatte.

Rückwirkende Sonderabschreibung

Für Unternehmen soll rückwirkend zum 1. Juli eine Sonderabschreibung für neu zugelassene vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge eingeführt werden. Dies soll die Anschaffung der betroffenen Fahrzeuge „deutlich attraktiver“ machen, wie es in einem Papier heißt. Die Sonderabschreibung gelte für Neuzulassungen bis Ende 2028.

Außerdem soll bei der Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge (0,25-Prozent-Regelung) der Deckel für den Brutto-Listenpreis von 70.000 Euro auf 95.000 Euro angehoben werden. Habeck sprach von einem Schub, um die Nachfrage nach E-Fahrzeugen wieder hochzuziehen.

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