Menschenrechte
EU-Lieferkettengesetz ist beschlossen: Das bedeutet es für Unternehmen

Quelle: dpa 4 min Lesedauer

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Die EU-Staaten haben das europäische LIeferkettengesetz endgültig beschlossen. Was bedeutet das für Unternehmen und Gesellschaft? Ein Überblick.

Die EU-Staaten haben das Lieferkettengesetz endgültig beschlossen.(Bild:  H.-J. Hettchen/Hapag Lloyd)
Die EU-Staaten haben das Lieferkettengesetz endgültig beschlossen.
(Bild: H.-J. Hettchen/Hapag Lloyd)

Lange wurde gerungen – nun haben die EU-Staaten das europäische Lieferkettengesetz endgültig beschlossen. Bei der finalen Abstimmung in Brüssel gab es am Freitag (24. Mai) keine Gegenstimmen. Deutschland und neun weitere Länder enthielten sich allerdings, wie aus offiziellen Angaben des EU-Ministerrats hervorgeht. Der Gesetzestext muss nur noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, damit er in Kraft treten kann. Danach haben die EU-Staaten gut zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen. Das Vorhaben und dessen Auswirkungen im Überblick:

Was ist das Ziel des EU-Lieferkettengesetzes?

Ziel des EU-Lieferkettengesetzes ist es, Menschenrechte weltweit zu stärken. Große Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Sie sollen zudem einen Plan erstellen, der darauf abzielt, sicherzustellen, dass ihr Geschäftsmodell mit dem Ziel vereinbar ist, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen.