Finanzielle Förderung Forschungszulage für innovatives Personal in KMUs

Ein Gastbeitrag von Jens Gieseler 5 min Lesedauer

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Besonders Unternehmen mit IT-Projekten profitieren von der Forschungszulage. Die rasante Entwicklungsgeschwindigkeit verhindert oft eine klassische Projektförderung.

Rund um die virtuelle Inbetriebnahme gibt es viele neue Entwicklungen. Die Projekte sind oft so schnelle abgeschlossen, dass reguläre Förderanträge zu langwierig sind. (Bild:  ISG)
Rund um die virtuelle Inbetriebnahme gibt es viele neue Entwicklungen. Die Projekte sind oft so schnelle abgeschlossen, dass reguläre Förderanträge zu langwierig sind.
(Bild: ISG)

Digitaler Zwilling – dieses Modewort fällt in Gesprächen über Automation oder Simulationstechnik ganz selbstverständlich. „Es gibt unglaublich viele Entwicklungen in der virtuellen Inbetriebnahme und das mit zunehmender Geschwindigkeit“, bestätigt Denis Pfeifer, Projektleiter für Forschung und Vorentwicklung Simulationstechnik bei der Stuttgarter Industrielle Steuerungstechnik GmbH (ISG). Genau diese rasante Entwicklungsgeschwindigkeit, die für IT-Unternehmen und IT-affine Firmen wie der ISG typisch ist, verhindert oft, dass sie klassische Projektförderung beantragen können. Mit hohem Personaleinsatz in drei bis neun Monaten abgeschlossen, sind derartige Projekte zu kurzfristig für die langwierige Beantragung.

Doch seit Anfang 2020 gibt es die sogenannte Forschungszulage. Innovative Unternehmen können ein Viertel der F-und-E-Personalkosten steuerlich geltend machen. Wenn das Wachstumschancengesetz demnächst unbeschadet durch den Bundesrat durchgeht, werden es sogar 30 Prozent sein.