Luftqualität München bleibt bei Tempo 30 auf Mittlerem Ring

Von Thomas Günnel 3 min Lesedauer

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Die Stadt München behält auf einem Abschnitt des Mittleren Rings das Tempolimit 30 bei – und verhindert so weitere Dieselfahrverbote. Am Ende ist das Thema damit jedoch nicht.

München bleibt beim Tempolimit 30 auf einem Teil des Mittleren Rings(Bild:  Michael.medvinskiy / CC BY-SA 4.0)
München bleibt beim Tempolimit 30 auf einem Teil des Mittleren Rings
(Bild: Michael.medvinskiy / CC BY-SA 4.0)

In München bleibt es bei Tempo 30 auf einem Abschnitt der Landshuter Allee. Das haben die Ausschüsse für Mobilität und für Klima- und Umweltschutz des Stadtrats mit großer Mehrheit beschlossen. Die Zustimmung der Vollversammlung gilt als Formsache. Das meldet Zeit Online mit Verweis  auf die Deutsche Presse-Agentur. 
Mit dem Urteil endet ein langer Streit um das Tempolimit. Hintergrund sind die Abgas-Grenzwerte an der besonders belasteten Landshuter Allee. Nach Einführung von Tempo 30 war dort im vergangenen Jahr der gesetzlich vorgeschriebene Grenzwert für Stickstoffdioxid eingehalten worden: erstmals seit 14 Jahren.

Stadt ignoriert Diesel-Fahrverbotszonen

Auf das Einhalten der Grenzwerte hatten besonders die Deutsche Umwelthilfe und der Verkehrsclub Deutschland gedrängt, auch vor Gericht. Die erste Einigung per Vergleich sah vor, ein dreistufiges Dieselfahrverbot für die Umweltzone einschließlich des Mittleren Rings einzuführen. Obwohl die Luftqualität vor allem an der Landshuter Allee weiter zu schlecht war, setzte die Stadt die zweite Stufe aus. 
Das hielt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof für inakzeptabel und ordnete eine zonale oder streckenbezogene Verschärfung des Fahrverbots an. Der Stadtrat ignorierte das laut Deutscher Presse-Agentur erneut. Stattdessen beschloss er demnach mit knapper Mehrheit eine Tempo-30-Zone auf dem rund 2,5 Kilometer langen Abschnitt. Die Strecke ist eine wichtige Verbindung von den Autobahnen 8 und 9 auf die A95 in Richtung Garmisch-Partenkirchen.

Kein schärferes Diesel-Fahrverbot

Ende 2024 erhielt das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Rechtskraft. Daraufhin sprach sich der Stadtrat doch noch für eine Ausweitung des Fahrverbots auf Fahrzeuge mit Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 5 auf der Landshuter Allee aus – mit einem Hintertürchen: Der Beschluss enthielt eine Ausstiegsklausel für den Fall, dass der Grenzwert auch ohne Verschärfung und mit anderen Maßnahmen eingehalten werden kann. Eine Prognose zeigt, dass der Grenzwert auch künftig deutlich unterschritten wird. Deshalb soll Tempo 30 nun bleiben.
In der Debatte gab es Diskussionen, ob statt des Tempolimits der Rückgang des Verkehrs um zehn Prozent zum Einhalten des Grenzwertes geführt habe, ob es stattdessen Ausweichverkehr gebe – und die aktuelle Lösung langfristig sei. Ab dem Jahr 2030 sinkt der Grenzwert für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid von 40 auf 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft.
Weil das Tempolimit jetzt dauerhaft ist, wird das existierende Fahrverbot für ältere Autos nicht ausgeweitet. Das heißt: Diesel-Fahrzeuge mit der Abgas-Norm Euro 5 dürfen in dem Gebiet weiter betrieben werden.

Deutsche Umwelthilfe drängt auf mehr Maßnahmen

Der Deutschen Umwelthilfe reicht das jetzt bestehende Tempolimit nicht. „Wir sind froh, dass Tempo 30 beibehalten bleibt und wir sind auch froh, dass endlich die Grenzwerte eingehalten werden“, sagte der Geschäftsführer  Jürgen Resch dem BR. Die neuen Grenzwert ab 2030 werde München ohne weitere Luftreinhaltemaßnahmen aber nicht erreichen. 
Seine Forderung: „Fahrverbote für alle Euro-5-Dieselfahrzeuge und darüber hinaus für alle Euro-6-Dieselfahrzeuge, die die Grenzwerte im realen Fahrbetrieb nicht einhalten“.

Woher kommt Stickstoffdioxid?

Stickstoffdioxid entsteht in Großstädten überwiegend durch Dieselmotoren von Fahrzeugen. Das Gas kann Atemwegsbeschwerden und Erkrankungen der Lunge und des Herz-Kreislaufsystems auslösen. Laut Daten der Europäischen Umweltagentur sterben demnach rund 700 Münchnerinnen und Münchner jährlich wegen erhöhter Stickstoffdioxid-Belastung vorzeitig.
Seit Juni 2024 haben Kommunen im neuen Straßenverkehrsgesetz mehr Befugnisse, etwa beim Einrichten von Busspuren, Fahrradstraßen, Fußgängerüberwegen oder Zonen mit Tempo 30. Beschlossen hatte die Reform der Bundesrat.

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