NIS-2-Richtlinie Schützen Software-Stücklisten vor polymorphen Schädlingen?

Von Joachim Jakobs 5 min Lesedauer

Die Richtlinie NIS 2 nimmt Unternehmer und Führungskräfte in die Pflicht, kritische Infrastruktur zu schützen. Die Autoindustrie gehört dazu. Experten raten zu zertifizierten Software-Stücklisten.

Software-Funktionen werden zum entscheidenden Unterschiedsmerkmal der Automodelle. Für die Erstellung und Verwaltung von Software gelten bestimmte Richtlinien wie die NIS 2.(Bild:  monsitj - stock.adobe.com)
Software-Funktionen werden zum entscheidenden Unterschiedsmerkmal der Automodelle. Für die Erstellung und Verwaltung von Software gelten bestimmte Richtlinien wie die NIS 2.
(Bild: monsitj - stock.adobe.com)

Früher waren die Autos dumm: Tesla dagegen baut schlaue Autos – so sollen sich die Optionen „Autopilot“, „Enhanced Autopilot“ oder „Volles Potenzial für autonomes Fahren“ nachträglich per Software erwerben lassen. Neben neuen Funktionen können jedoch auch Kriminelle die Infrastruktur nutzen, um sich Zugriff auf Fahrzeugtechnik zu verschaffen.

Fahrzeug-Apps scheinen Geräte nicht zu authentifizieren, Fahrzeugwerte sollen sich überschreiben, Druckverluste in Reifen simulieren oder Steuergeräte während der Fahrt „einfach neu starten“ lassen.