Verkehr Neues Straßenverkehrsgesetz tritt in Kraft

Aktualisiert am 14.06.2024 Von Thomas Günnel 1 min Lesedauer

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Der Bundesrat hat der Reform des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt. Kommunen erhalten damit mehr Befugnisse, etwa beim Einrichten von Fahrradstraßen oder Zonen mit Tempo 30.

Mit dem neuen Straßenverkehrsgesetz würden Behörden mehr Befugnisse erhalten – zum Beispiel beim Anordnen von Tempo 30.(Bild:  Thomas Günnel/Vogel Communications Group)
Mit dem neuen Straßenverkehrsgesetz würden Behörden mehr Befugnisse erhalten – zum Beispiel beim Anordnen von Tempo 30.
(Bild: Thomas Günnel/Vogel Communications Group)

Der Bundesrat hat die Reform des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen. Vorgelegt hatte ihn das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, BDMV. Es soll Kommunen mehr Flexibilität ermöglichen, zum Beispiel beim Einrichten von Busspuren, Fahrradstraßen, Fußgängerüberwegen, Tempo-30-Zonen oder dem Anwohnerparken.

Neu ist, dass Kommunen sogenannte verkehrsregelnde Bestimmungen aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes und der städtebaulichen Entwicklung erlassen dürfen. Ein sicherer und leichter Verkehrsfluss muss dabei dennoch beachtet werden, die Sicherheit darf nicht beeinträchtigt werden.

Die im Gesetzesentwurf eingebrachten Veränderungen sehen zum Beispiel mögliche Sonderfahrspuren für Fahrzeuge vor, die elektrisch oder mit Wasserstoff betrieben werden, oder mit mehreren Personen besetzt sind. Beim Planen von Bewohnerparkplätzen reichen künftig prognostische Daten bei der städtebaulichen Planung. Die Änderungen treten in den nächsten Tagen in Kraft.

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