VW-Dieselskandal Erneuter Mega-Prozess – nun gegen die zweite Management-Ebene

Quelle: dpa 3 min Lesedauer

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Nach den obersten Führungskräften wendet sich die Justiz in der Aufarbeitung des Dieselskandals den leitenden Angestellten im VW-Konzern zu. Auch sie hätten zum massiven Betrug beigetragen.

Die juristische Aufarbeitung des Betrugs bei Diesel-Motoren ist noch nicht zu Ende. Jetzt müssen sich Vertreter der zweiten Führungsebene verantworten.(Bild:  Dr. Lehnen & Sinnig/Shanti Hesse (Shutterstock))
Die juristische Aufarbeitung des Betrugs bei Diesel-Motoren ist noch nicht zu Ende. Jetzt müssen sich Vertreter der zweiten Führungsebene verantworten.
(Bild: Dr. Lehnen & Sinnig/Shanti Hesse (Shutterstock))

Der VW-Dieselskandal ist zu den Akten gelegt? – Ganz im Gegenteil: Am Landgericht Braunschweig startet zum zweiten Mal ein riesiges Verfahren zur weiteren Aufklärung der Abgasmanipulationen bei Europas größtem Autobauer. Das Verfahren gegen fünf Angeklagte könnte sich bis Ende 2026 ziehen. Schon der Start gestaltete sich holprig. Ein Angeklagter musste am ersten Verhandlungstag ins Krankenhaus, weshalb die Verhandlung unterbrochen wurde.

Grundsätzlich geht es in dem Prozess erneut um die juristische Aufarbeitung eines der größten deutschen Wirtschaftsskandale. Mehr als zehn Jahre nach dem Auffliegen der VW-Dieselaffäre stehen fünf Angeklagte vor Gericht, um deren mögliche strafrechtliche Verantwortung zu überprüfen. Juristisch ausgedrückt, soll das Verfahren den mutmaßlichen Tatbeitrag der fünf Angeklagten zum Dieselskandal klären.

Im September 2015 war herausgekommen, dass VW statt des Einsatzes teurerer Abgastechnik die Messwerte mithilfe versteckter Software-Codes fälschte. Diese sorgten dafür, dass bei Tests voll gereinigt wurde, im Straßenbetrieb jedoch ein Vielfaches der Emissionen auftrat.

Wer sitzt jetzt auf der Anklagebank?

Die Ankläger bezeichnen die vier Männer und eine Frau  zum Teil als ehemalige Führungskräfte des Autobauers. Durch ihre „leitenden Stellungen“ in für die illegale Abschalteinrichtung „relevanten Abteilungen“ sollen sie von den Täuschungen von Kunden und Behörden in Europa und den USA gewusst haben. Die Angeklagten sollen die Vorgehensweise gewollt haben. Ihnen wird nicht nur Kenntnis vorgeworfen, sie sollen die Software mit entwickelt haben oder seien gegen die Fortentwicklung nicht eingeschritten.

Die für das neue Verfahren relevanten Vorwürfe reichen zurück bis in das Jahr 2006. Die Angeklagten sollen die Tat in teils unterschiedlichen Zeiträumen zwischen November 2006 und September 2015 begangen haben. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie dem Unternehmen möglichst hohe Gewinne verschaffen wollten, weil ihre Bonuszahlungen davon abhängig gewesen seien.

Droht Gefängnis?

In der Hauptverhandlung der 11. großen Strafkammer geht es um gewerbsmäßigen Betrug in Tateinheit mit Steuerhinterziehung und mit strafbarer Werbung; auch Beihilfe zu diesen Delikten ist möglich. Allein für Betrug sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor, in besonders schweren Fällen sind bis zu zehn Jahre Gefängnis möglich.

Nach Angaben des Gerichts betrifft der Betrugsvorwurf insgesamt etwa neun Millionen Fahrzeuge. Durch den Verkauf in Europa und den USA stehe ein Vermögensschaden von mehreren Milliarden Euro im Raum.

Im selben Rahmen wie für Betrug bewegen sich die möglichen Strafen bei Steuerhinterziehung. Für strafbare Werbung sieht das Gesetz bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe vor. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Welche Urteile gab es bisher?

In den USA wurden vergleichsweise schnell Haftbefehle und Gefängnisstrafen verhängt. Langjährige Haftstrafen gegen frühere VW-Manager sind längst abgesessen. In Deutschland wurde Ex-Audi-Chef Rupert Stadler im ersten strafrechtlichen Urteil in München wegen Betrugs zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung und einer Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Obwohl es dabei eine Verständigung gegeben hatte, legten die Verteidiger Revision ein.

Das erste große Betrugsverfahren in Braunschweig endete im Mai 2025 mit der Verurteilung von vier früheren VW-Führungskräften. Zwei müssen mehrjährige Haftstrafen antreten, zwei erhielten Bewährung. Der frühere Leiter der Dieselmotoren-Entwicklung muss viereinhalb Jahre ins Gefängnis.

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts in Niedersachsen wertete das Vorgehen als einen besonders schweren Fall des Betrugs und bezifferte den Schaden auf rund 2,1 Milliarden Euro. Die Verurteilten sehen sich als Bauernopfer und gingen ebenfalls in Revision. Rechtskräftig ist damit noch keines der deutschen Urteile.

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Verfahren gegen die zweite Riege?

Schon beim ersten Betrugsprozess in Braunschweig war eine zentrale Kritik, dass der frühere Vorstandschef Martin Winterkorn nicht auf der Anklagebank saß. „Die Botschaft, hier zu sitzen ohne Herrn Winterkorn, ist eine Katastrophe“, sagte damals ein Verteidiger. „Sich der Verantwortung für das eigene Handeln zu stellen, sieht anders aus“, kritisierte ein anderer Anwalt. Auch die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein.

Der Verfahrenskomplex gegen Winterkorn war kurz vor dem Auftakt im September 2021 aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt worden. Das separate Verfahren gegen ihn wurde 2024 bereits nach wenigen Verhandlungstagen wegen gesundheitlicher Probleme unterbrochen und später wegen Verhandlungsunfähigkeit vorläufig eingestellt.

In den wenigen Verhandlungstagen wies der von Operationen sichtbar gezeichnete Winterkorn jegliche strafrechtliche Verantwortung zurück. Der einstige „Mr. Volkswagen" widersprach den Vorwürfen gegen sich und sah seine erfolgreiche Karriere durch die Dieselaffäre beschädigt. Auch in seinem Fall gilt die Unschuldsvermutung.

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