Wasserstoff Verkehrsministerium fördert H2-Tankstellen und -Nutzfahrzeuge

Von Thomas Günnel 1 min Lesedauer

Das Bundesministerium für Verkehr fördert den Aufbau eines Initialnetzes von Wasserstofftankstellen für Nutzfahrzeuge – und entsprechende Fahrzeuge. Die Frage nach „Henne oder Ei“ soll sich so nicht mehr stellen.

Das Bundesministerium für Verkehr fördert den Aufbau von Wasserstoff-Tankstellen und Nutzfahrzeuge, die mit dem Kraftstoff fahren.(Bild:  Daimler Truck)
Das Bundesministerium für Verkehr fördert den Aufbau von Wasserstoff-Tankstellen und Nutzfahrzeuge, die mit dem Kraftstoff fahren.
(Bild: Daimler Truck)

Das Bundesministerium für Verkehr fördert seit 29. Januar 2026 den Aufbau eines initialen Netzes zum Betanken schwerer Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff in Deutschland. Für diese Maßnahme stellt das Ministerium insgesamt 220 Millionen Euro bereit.

Im Mittelpunkt steht eine kombinierte Förderung. Sie unterstützt den Bau öffentlich zugänglicher Wasserstofftankstellen und die Beschaffung von Nutzfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb. So sollen neue Tankstellen von Beginn an über eine ausreichende Grundauslastung verfügen. Im Umkehrschluss sollen Speditions- und Logistikunternehmen eine verlässliche Tankmöglichkeit vorfinden.

„Wasserstoff spielt technisch, wirtschaftlich und geopolitisch eine wichtige Rolle für einen klimafreundlichen Schwerlastverkehr und ergänzt batterieelektrische Antriebe sinnvoll“, kommentierte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder die Förderung. „Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag die Förderung einer Wasserstoffbetankungsinfrastruktur als Unterstützung der deutschen Automobilindustrie vereinbart.“

Förderung für Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen

Wasserstofftankstellen müssen die Anforderungen der europäischen AFIR-Verordnung erfüllen. Förderfähig sind bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Neufahrzeuge der Klassen N2 und N3 mit wasserstoffbasiertem Antrieb – Brennstoffzelle oder Verbrennungsmotor – können mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsmehrausgaben gegenüber einem vergleichbaren Dieselfahrzeug bezuschusst werden.

Zur Erklärung: Die Klasse N2 umfasst Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu zwölf Tonnen. Die Klasse N3 umfasst Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als zwölf Tonnen.

Förderanträge stellen bis Ende Mai 2026

Die Förderanträge können ab sofort gestellt werden und noch bis zum 31. Mai 2026 ausschließlich über das „easy-Online“ genannte System. Informationen zu den notwendigen Dokumenten gibt es beim Projektträger Jülich.

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