Insolvenzrecht „Das Schutzschirmverfahren kann Unternehmen extrem schnell neu aufstellen“

Redakteur: Svenja Gelowicz |

Der Zulieferbranche drohen zahlreiche Insolvenzen. Worauf angeschlagene Unternehmen jetzt achten sollten, welche Möglichkeiten der Gesetzgeber im Zuge der Krise geschaffen hat und wie die Sanierungsformen funktionieren, erklärt Tillmann Peeters, Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Tillmann Peeters ist Gründungspartner und Geschäftsführer von der Beratung Falkensteg. Als Managing Partner verantwortet er die Geschäftsbereiche Restrukturierung und Insolvenzberatung.
Tillmann Peeters ist Gründungspartner und Geschäftsführer von der Beratung Falkensteg. Als Managing Partner verantwortet er die Geschäftsbereiche Restrukturierung und Insolvenzberatung.
(Bild: Falkensteg)

Herr Peeters, momentan warnen viele Experten vor einer Insolvenzwelle. Wann erreicht die ihren Höhepunkt: Schon im Herbst, wie manche sagen, oder doch erst im nächsten Jahr?

Dieses Thema diskutiert die Sanierungsbranche gerade heiß. Bei den kleinen und mittelgroßen Unternehmen wird es schon zu einer deutlichen Welle kommen, wenn die Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit wieder besteht, also im Oktober. Dazu muss man wissen, dass die Anträge gerade bei den Kleinstunternehmen zumeist von Krankenkassen oder vom Finanzamt gestellt werden, wenn die Umsatz- oder Lohnsteuern nicht kommen. Diese stellen jedoch derzeit kaum Anträge.

Die Insolvenzen von Kleinst-Unternehmen machen fast 70 bis 80 Prozent aller Anträge aus. Doch die weitreichenden wirtschaftlichen Folgen, gerade was Arbeitsplätze und Forderungsausfälle angeht, erzeugen die Großinsolvenzen.