Standortsicherung Fehrer hält an Kitzingen als Produktionsstandort fest
Heute (17. Juli) unterzeichneten der Zulieferer Fehrer und die IG Metall ein Eckpunktepapier. Die Einigung enthält zwei Kerninhalte: Die Heißschaumfertigung von Fehrer sowie die Kleinserienfertigung verbleiben am Standort Kitzingen bestehen. Mindestens 128 Arbeitsplätze bleiben dadurch erhalten.
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Neben der Standortsicherung für Kitzingen einigten sich der Fehrer-Geschäftsführer Tom Graf und der IG-Metall-Bevollmächtigte Walther Mann zudem auf die Einrichtung einer Transfergesellschaft und auf die Zahlung von Abfindungen.
„Diese Einigung bedeutet einen wichtigen Schritt zur nachhaltigen Restrukturierung von Fehrer“, unterstrich Graf nach Unterzeichnung des Eckpunktepapiers. „Dabei sind wir nach langen und konstruktiven Verhandlungen zu einem Ergebnis gekommen, das beiden Seiten Zugeständnisse abverlangte, mit dem aber beide Seiten leben können.“
Wechsel an andere Standorte möglich
Die gefundene Einigung regelt das Vorgehen an den Fehrer-Standorten Kitzingen, Wiesentheid und Leipzig. Zusätzlich zum Verbleib der Heißschaumfertigung wird in Kitzingen eine Kleinserien- und Ersatzteilfertigung eingerichtet; die Kaltschaumumfänge werden dagegen vollständig verlagert und die betroffenen Arbeitsplätze abgebaut. Ebenso muss das Werk Leipzig 1 geschlossen werden. Betriebsbedingte Kündigungen in Folge der Verlagerung beziehungsweise Schließung der Standorte werden aber laut Vertrag nicht vor dem 31. Januar 2014 ausgesprochen. Der Standort Wiesentheid bleibt dabei weitgehend unverändert bestehen.
„Soweit möglich, werden alle betroffenen Beschäftigten in Kitzingen auf frei werdenden oder neu zu besetzenden Positionen in Kitzingen und Wiesentheid weiterbeschäftigt“, unterstrich Graf. „Darüber hinaus sollen ihnen neu zu besetzende Arbeitsplätze an den Fehrer-Standorten in Braunschweig, Großlangheim und Wackersdorf angeboten werden.“
Abfindungen und Transfergesellschaften
Ergänzend sieht das Eckpunktepapier vor, dass allen Mitarbeiter, die ihren Arbeitsplatz verlieren, eine Abfindung ausbezahlt wird. Deren Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Monatsverdienst und der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Ebenso steht allen Arbeitnehmern in Kitzingen und Leipzig spätestens nach Auslaufen ihrer individuellen Kündigungsfrist die Möglichkeit offen, für bis zu sechs Monate in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft zu wechseln. Das Gesamtbudget für die entsprechenden Sozialpläne und für die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften für betroffene 350 Mitarbeiter beträgt knapp 12 Millionen Euro. „Davon entfallen ca. 8,4 Millionen Euro auf das Werk in Kitzingen und zirka 3,3 Millionen Euro auf den Standort Leipzig“, sagt Graf.
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