Ladeinfrastruktur Bund fördert Ladepunkte an Mehrfamilienhäusern

Von Thomas Günnel 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Der Bund fördert Ladepunkte für E-Fahrzeuge an Mehrfamilienhäusern. Anträge können ab dem 15. April gestellt werden.

Das Bundesverkehrsministerium fördert die Installation von Ladepunkten in Mehrfamilienhäusern.(Bild:  Rainer Haeckl)
Das Bundesverkehrsministerium fördert die Installation von Ladepunkten in Mehrfamilienhäusern.
(Bild: Rainer Haeckl)

Das Bundesministerium für Verkehr, BMV, fördert ab sofort den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Gefördert werden Kauf und Installation privater Ladeinfrastruktur, zum Beispiel Wallboxen. Auch der Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen sind laut des Ministeriums förderfähig.

Wer kann einen Antrag stellen?

Das Förderprogramm ist unterteilt in drei zeitgleich laufende Förderaufrufe für unterschiedliche Antragsberechtigte:

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung und
  • Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand.

Insgesamt stehen bis zu 500 Millionen Euro bereit. Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 Kilowatt betragen. Förderanträge können ab dem 15. April 2026 gestellt werden.

So viel Geld gibt es für Ladepunkte

Der Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz beträgt:

  • maximal 1.300 Euro ohne installierte Wallbox
  • maximal 1.500 Euro mit Wallbox
  • maximal 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt

Die Anträge für die ersten beiden Empfängergruppen bearbeitet das Ministerium direkt nach Eingang. Bei bewilligtem Antrag erhalten die Antragsteller einen Festbetrag. Diese Anträge können bis zum 10. November 2026 gestellt werden.

Die Vergabe der Fördermittel für Unternehmen mit einem großen Wohnungsbestand erfolgt auf Grundlage eines wettbewerblichen Verfahrens. Anträge dafür können bis zum 15. Oktober 2026 gestellt werden. Eine Bewilligung erfolgt laut des Ministeriums nach Abschluss des wettbewerblichen Verfahrens.

Bedingungen für die Förderung der Ladepunkte

Eine Bedingung, um eine Förderung zu erhalten ist, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt werden müssen. Zudem müssen immer mindestens sechs Stellplätze in oder an einem Mehrparteienhaus elektrifiziert werden.

„In Deutschland gibt es rund 21 Millionen Wohnungen in Mehrparteienhäusern und fast neun Millionen Stellplätze, die dazu gehören – ein riesiges Potenzial für den Ausbau von privater Ladeinfrastruktur“, beschreibt Dagmar Fehler, Chefin der Now GmbH. Das Unternehmen betreut das Förderprogramm. „Weil das Laden zu Hause besonders beliebt ist, setzt die neue BMV-Förderung genau hier an.“

Webinar zur Förderung von Ladepunkten

Zur Förderung gibt es ein Webinar, in dem Interessierte sich vorab informieren können. Es findet statt am 14. April, 9.30 Uhr.

Antrag auf Förderung stellen

Gestellt werden können die Förderanträge beim Projektträger Pricewaterhouse Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das Unternehmen stellt laut Verkehrsministerium ein Antragsportal zur Verfügung.

(ID:50798106)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung