VDW Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken e.V.
05.11.2025
Was Konstrukteure über die neue EU-Maschinenverordnung 2027 wissen müssen
Was heute noch als gute Praxis gilt, wird künftig rechtlich vorgeschrieben: Digitale, nachvollziehbare Berechnungen werden zum Pflichtbestandteil der technischen Dokumentation.
Von der Richtlinie zur Verordnung: Nachweise werden zur Pflicht
Ab Januar 2027 gilt die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verbindlich in allen Mitgliedsstaaten.
Sie ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und wirkt ohne nationale Übergänge direkt.
Damit werden viele bisher freiwillige Praktiken zur rechtlichen Verpflichtung – von der Risikobeurteilung bis zur Berechnungsdokumentation.
Die Verordnung erweitert den Maschinenbegriff auf digitale und softwarebasierte Systeme.
Sicherheit muss künftig über den gesamten Lebenszyklus nachgewiesen werden – auch bei Updates oder KI-gestützten Funktionen.
Berechnungsdokumentation wird Compliance-relevant
Für Entwicklungsabteilungen bedeutet das: Technische Unterlagen müssen künftig vollständig, prüfbar und nachvollziehbar vorliegen.
Zu den geforderten Nachweisen zählen neben Zeichnungen auch Berechnungsberichte, Prüfprotokolle und Risikobeurteilungen.
Sie gelten nicht mehr nur als Entwicklungsgrundlage, sondern als rechtlich verbindlicher Bestandteil der CE-Dokumentation.
Damit wird die Nachvollziehbarkeit der Berechnung zur Compliance-Pflicht.
Verantwortung entlang der Lieferkette
Auch Zulieferer stehen in der Verantwortung.
Maschinenhersteller müssen ab 2027 vollständige Nachweise einreichen – einschließlich der Berechnungs- und Werkstoffdaten ihrer Komponentenlieferanten.
Wer seine Auslegungen strukturiert, normbasiert und digital dokumentiert, sichert damit Auditfähigkeit und Vertragskonformität.
Vom Tabellenblatt zum digitalen Nachweis
Viele Unternehmen arbeiten noch mit individuellen Excel-Lösungen – flexibel, aber kaum revisionssicher.
Die Verordnung verlangt künftig standardisierte, reproduzierbare Verfahren und prüffähige Ausgabeformate.
Digitale Systeme, die Berechnungen automatisch dokumentieren und in langzeitstabilen Formaten speichern, erfüllen diese Anforderungen und sichern zugleich das Unternehmenswissen.
Übergangszeit strategisch nutzen
Bis 2027 bleibt Zeit, Prozesse zu prüfen und anzupassen.
Konstrukteure sollten frühzeitig klären,
- welche Nachweise bereits digital vorliegen,
- ob Berechnungsberichte prüfbar sind,
- und wie Softwareänderungen versioniert werden.
Ab 2027 gelten neue Maßstäbe für Nachweisführung und Dokumentation – und digitale Prozesse werden zum Standard.
Fazit – Digitale Nachweise als Qualitätsmerkmal
Die neue EU-Maschinenverordnung verändert den Maschinenbau grundlegend.
Sie verankert Nachvollziehbarkeit, Standardisierung und Digitalisierung fest in der Entwicklung.
Wer frühzeitig auf strukturierte Systeme setzt, erfüllt nicht nur rechtliche Anforderungen, sondern schafft Transparenz, Sicherheit und Effizienz für die Zukunft.
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