Klimaschutz Verbände fordern frühere Umsetzung der RED III

Von Lina Demmel 1 min Lesedauer

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Ein Bündnis von Verbänden aus der Energie-, Verkehrs-, Logistik- und Kraftstoffwirtschaft fordert von der Bundesregierung eine frühere Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Maßnahmen könnten sonst erst 2027 greifen.

Verbände fordern eine frühere Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie.(Bild:  Fulmidas)
Verbände fordern eine frühere Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie.
(Bild: Fulmidas)

Ein breites Bündnis von Verbänden aus der Energie-, Verkehrs-, Logistik- und Kraftstoffwirtschaft zeigt sich besorgt über die späte nationale Umsetzung der novellierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) im Verkehrssektor. Nur wenn die Gesetzgebung noch 2025 abgeschlossen wird, bestehe bereits 2026 Planungssicherheit für eine Verbesserung des Angebots klimafreundlicher Kraftstoffe und für Investitionen in Klimaneutralität, heißt es in einer Mitteilung. 

Ein Kabinettsbeschluss des vom Bundesumweltministerium (BMUKN) am 19. Juni vorgelegten Entwurfs zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist für Oktober 2025 geplant, die erste Lesung im Bundestag nicht vor dem 18. Dezember. „Wer Klimaschutz im Verkehr ernst nimmt, darf mit der RED III nicht bis Weihnachten warten“, sagt ein Sprecher der Verbände. Diese fordern daher, den Kabinettstermin und Beginn des parlamentarischen Verfahrens vorzuziehen.

Verbände fordern verlässliche Rahmenbedingungen

Der aktuelle Zeitplan verkenne die Dringlichkeit im Verkehrssektor. Die Folge wäre, dass zentrale Maßnahmen zur THG-Minderung im schlimmsten Fall 2027 greifen oder rückwirkend in Kraft treten würden, mit Risiken für Planung und Investitionen. Der Zeitplan stehe zudem im Widerspruch zum Koalitionsvertrag, der eine „zeitnahe Umsetzung“ der RED III vorsieht. Die beteiligten Akteure fordern die Zusicherung, dass die Bundesregierung ihre Klimaziele im Verkehr ernst nimmt und verlässliche Rahmenbedingungen schafft.

Ein Bündnis aus 19 Verbänden und Verbraucherorganisationen hatte sich bereits im Vorjahr für eine Treibhausgasminderungsquote von 40 Prozent bis 2030 ausgesprochen. Die THG-Quote ist das zentrale marktwirtschaftliche Instrument zur Dekarbonisierung des Verkehrs. Sie ermöglicht eine haushaltneutrale Finanzierung erneuerbarer Energieträger und Infrastruktur. Die gemäß Referentenentwurf geplanten Quotenhöhen von 25 Prozent bis 2030 und 53 Prozent bis 2040 reichen für das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 nicht aus, wie die Verbände mitteilen. 

In dem Gesetzesvorhaben geht es unter anderem um den Einsatz sogenannter erneuerbarer Kraftstoffe, nicht biogenen Ursprungs. Also synthetisch hergestellte Kraftstoffe, auch E-Fuels genannt.

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