Die EU-Staaten wollen den CO2-Ausstoß von Lkw und Bussen massiv reduzieren. Die Verbände sprechen von einer Mammutaufgabe und fordern mehr Realismus. Die Bundesumweltministerin hingegen begrüßt den Beschluss.
Die EU-Staaten wollen die von Lkw und Bussen freigesetzten CO2-Emissionen deutlich senken.
(Bild: Acea)
Neue Lastwagen und Busse sollen in der EU deutlich weniger klimaschädliches CO2 ausstoßen dürfen. Die EU-Staaten sprachen sich am Montagabend in Luxemburg für entsprechend strengere Vorgaben aus, wie der Rat der EU-Staaten mitteilte.
Laut Bundesumweltministerium geht es dabei um eine Verringerung um 90 Prozent bis 2040. Für 2030 sei ein Zwischenziel von 45 Prozent vorgesehen. Damit folgen die EU-Staaten weitgehend einem Vorschlag der EU-Kommission. Neue Stadtbusse sollen 2030 bereits zu 85 Prozent emissionsfrei sein und bis 2035 zu 100 Prozent.
Acea fordert eine Anpassung der Ziele an die Rahmenbedingungen
Der Verband der europäischen Automobilhersteller (Acea) bezeichnet die vorgeschlagenen CO2-Reduktionsziele für Lkw und Busse angesichts unzureichender Rahmenbedingungen als sehr ehrgeizig. Die Ziele sollten regelmäßig durch einen umfassenden, jährlichen Überwachungsprozess bewertet werden.
„Hochgesteckte CO2-Ziele für Lkw- und Bushersteller können nicht von den Herstellern allein erreicht werden“, erklärte Acea-Generaldirektorin Sigrid de Vries. „Die Gesetzgeber müssen mehr tun, um die Zielvorgaben für die Hersteller eng mit denen für andere Akteure abzustimmen, von Infrastrukturanbietern und -betreibern bis hin zu Straßenverkehrsbetreibern, Spediteuren und Verladern sowie öffentlichen Verkehrsbetrieben.“
„Wenn die private und öffentlich zugängliche Lade- und Betankungsinfrastruktur fehlt und die Verkehrsunternehmen die Fahrzeuge nicht so flexibel einsetzen können wie herkömmliche Modelle, wie sollen dann die Kunden überzeugt werden, auf emissionsfreie Fahrzeuge umzusteigen? Das Mindeste, was wir erwarten sollten, ist ein robustes Überwachungssystem, das sicherstellt, dass alle vor- und nachgelagerte Bereiche auf dem gleichen Weg sind“, so de Vries.
Die Gesetzgeber müssten auch auf die unterschiedlichen Infrastrukturbedürfnisse der verschiedenen Fahrzeugsegmente eingehen. So benötigten Reisebusse Zugang zu Hochleistungslade- und -tankstellen an ganz bestimmten Orten, während Langstrecken-Lkw nahtlosen Zugang zu Lade- und Tankstellen entlang der europäischen Straßen benötigten.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke hingegen begrüßte den Beschluss. „Lkw und Busse sind europaweit für ein Drittel der CO2-Emissionen aus dem Straßenverkehr verantwortlich und belasten die Luftqualität“, teilte die Grünen-Politikerin mit. Der Beschluss werde den Ausbau der Elektromobilität bei Lkw und Bussen deutlich beschleunigen.
Die Bundesregierung wolle sich dafür einsetzen, dass sich noch vor den Europawahlen Mitte kommenden Jahres mit dem EU-Parlament auf die Details des Vorhabens geeinigt werde. Mit den Abgeordneten muss noch ein finaler Kompromiss ausgehandelt werden.
VDIK: CO2-Ziele für schwere Lkw sind Mammutaufgabe
Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) warnt vor einer noch weitergehenden Verschärfung der CO2-Ziele für schwere Lkw, wie sie die Bundesregierung ins Spiel gebracht hatte. Auch das EU-Parlament sollte seine Position mit Augenmaß festlegen. VDIK-Präsident Reinhard Zirpel: „Mit den vorgeschlagenen Zielen steht Europa vor einer Mammutaufgabe. Entscheidend wird nun sein, dass auch die finanziellen Rahmenbedingungen und die Infrastruktur an die Vorgaben für Lkw angepasst werden. Denn die Kunden werden Null-Emissions-Lkw nur kaufen, wenn sich der Betrieb rechnet und man die Fahrzeuge unterwegs aufladen kann.“
Es sei daher allerhöchste Zeit, dass der Aufbau von Lkw-Ladestationen in Gang komme. Hier müssten die Mitgliedsstaaten ihre Hausgaben machen.
Hintergrund
Um bis 2030 eine CO2-Reduzierung von 45 Prozent zu erreichen, müssen laut Acea mehr als 400.000 emissionsfreie Lkw auf den Straßen unterwegs sein – etwa 100.000 neu zugelassene emissionsfreie Lkw pro Jahr oder mindestens ein Drittel der Neuverkäufe. Das erfordere mindestens 50.000 öffentlich zugängliche Ladestationen, darunter 35.000 Megawatt-Ladesysteme (MCS) und 700 Wasserstofftankstellen mit einer Tageskapazität von zwei Tonnen.
Bei der Definition von Null-Emissions-Fahrzeugen ist der Rat dem technologieoffenen Kommissionsvorschlag gefolgt. Der Schwellenwert für diese Fahrzeuge soll bei 5 Gramm pro Tonnenkilometer oder Passagierkilometer liegen. Damit haben künftig auch andere lokal emissionsfreie Antriebe wie Wasserstoffmotoren eine Chance, sich im Markt durchzusetzen.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.