Nvidia hat bei der geplanten Übernahme von ARM mit heftigem Gegenwind seitens entscheidender Wettbewerbshüter zu kämpfen. Steht die Mega-Übernahme vor dem Aus?
Marktmacht: Nvidia ist mit seinen KI-Plattformen sehr erfolgreich. Produkte des Unternehmens treiben zum Beispiel Systeme für automatisiertes Fahren an – etwa Hyundais Drive Platform (im Bild).
(Bild: Nvidia)
Vergangenes Jahr hatte Grafikkarten- und KI-Chip-Spezialist Nvidia angekündigt, den ursprünglich britischen Prozessor-Designer ARM vom aktuellen Besitzer, dem japanischen Softbank-Konzern, übernehmen zu wollen. Rund 54 Milliarden US-Dollar (ca. 46 Mrd. Euro) werden mittlerweile als Kaufpreis genannt – ursprünglich war der Deal mit 40 Milliarden US-Dollar taxiert. Ob die Übernahme gelingt, ist noch nicht sicher. Die Hürden für Nvidia sind offenbar höher als gedacht, obwohl das Unternehmen und sein CEO Jensen Huang immer wieder die potenziellen Vorteile des Geschäfts hervorhebt.
Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, hat Nvidia nun offiziell einen Antrag bei der EU-Kartellbehörde gestellt, der Übernahme von ARM zuzustimmen. Der Entscheidungsprozess könnte steinig werden – und sein Ausgang ist ungewiss: Erst vor wenigen Wochen im August hatten britische Wettbewerbshüter beanstandet, die Übernahme könne den Wettbewerb beeinträchtigen – in Märkten weltweit, auch in großen und wichtigen Bereichen wie Datenzentren, Internet der Dinge, Automobilbau und Glücksspiel.
Daher hatten sie den Druck erhöht und genaue Untersuchungen gefordert. Nun folgt die EU: Laut Reuters kann die europäische Behörde die Übernahme nach der Vorprüfung mit oder ohne Konzessionen genehmigen – oder bei ernsthaften Bedenken eine mehrmonatige Untersuchung anstoßen. Diese kann ohne weiteres sechs Monate dauern. Je nach Ergebnis ist auch ein Blockieren des Geschäfts möglich.
Wenn auch die britische Regierung einen langwierigen Prüfprozess anstößt, der unter anderem Untersuchungen über mögliche Auswirkungen auf die nationale Sicherheit einschließt, wird es möglicherweise eng für Nvidia, den Deal noch vor Ablauf der Übernahmefrist im September 2022 abschließen zu können. Die ursprüngliche Planung sah vor, die Übernahme bis März nächsten Jahres unter Dach und Fach zu haben. Mittlerweile hat Nvidia jedoch selbst bestätigt, dass das Einholen der nötigen Genehmigungen länger dauert als erwartet.
Die entscheidende Frage: Bleibt ARM unabhängiger IP-Lieferant?
ARM-IP steckt weltweit in unzähligen Mikrochips – von Apples neustem M1-Chip bis zum einfachsten Controller. Die Liste der ARM-Lizenznehmer liest sich wie das Who-is-who der Elektronikbranche.
Bedroht der Deal Innovationen in etlichen Branchen?
Letzteres würde nach Ansicht der britischen Kartellwächter eine Bedrohung für die Innovation in Branchen darstellen, die das Rückgrat der modernen Wirtschaft bilden. „Wir sind besorgt, dass die Kontrolle von ARM durch Nvidia zu echten Problemen für Nvidias Konkurrenten führen könnte“, sagt etwa Andrea Coscelli, CEO der britischen Behörde für Wettbewerb und Märkte (Competition and Market Authority, CMA). Dadurch könne der Zugang zu Schlüsseltechnik einschränkt und „letztlich die Innovation in einer Reihe wichtiger und wachsender Märkte erstickt werden“.
Besorgte Kunden wie Qualcomm, Samsung Electronics oder auch Apple sehen das laut Reuters ähnlich. Nvidia hatte Abhilfemaßnahmen angeboten, die die Auswirkungen abmildern sollen. So soll ARM als unabhängiger Technologielieferant fortbestehen. Die Bedenken der britischen Regulierungsbehörde konnte der Konzern damit offenbar nicht ausräumen.
Kann Nvidia die Bedenken der Kartellwächter ausräumen?
In einer Stellungnahme kündigt das US-Unternehmen derweil unvoreingenommene Kooperation mit den EU-Behörden an: „Wir sind dabei, den regulatorischen Prozess zu durchlaufen und freuen uns darauf, mit der Europäischen Kommission zusammenzuarbeiten, um etwaige Bedenken auszuräumen. Diese Transaktion wird für ARM, seine Lizenznehmer, den Wettbewerb und die Branche von Vorteil sein.“
In dieselbe Kerbe schlägt auch ARM-CEO Simon Segars: Seiner Meinung nach würde ein Zusammenschluss dem Unternehmen eher ermöglichen, in Zukunftstechnik zu investieren, als wenn es ein eigenständiges öffentliches Unternehmen werden würde. So ließen sich auch mehr Arbeitsplätze schaffen. Auch unter den ARM-Kunden gibt es durchaus Fürsprecher, etwa Broadcom, Mediatek und Marvell.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.