Autonomes Fahren ZF darf deutschlandweit Level-4-System testen

Von Thomas Günnel 1 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

ZF darf deutschlandweit ein Level-4-System für das autonome Fahren auf öffentlichen Straßen testen. Es ist vor allem für den Personennahverkehr gedacht.

In Friedrichshafen und Düsseldorf testet ZF Mobility Solutions seit 2024 autonome Shuttles.(Bild:  ZF Friedrichshafen)
In Friedrichshafen und Düsseldorf testet ZF Mobility Solutions seit 2024 autonome Shuttles.
(Bild: ZF Friedrichshafen)

Das Kraftfahrtbundesamt erlaubt ZF Mobility Solutions, ein Level-4-System für das autonome Fahren deutschlandweit auf öffentlichen Straßen zu erproben. Bisher galten die erteilten Einzelgenehmigungen für vorab klar definierte Streckenabschnitte oder Stadtgebiete. 

Der Fokus der Genehmigung liegt laut ZF auf dem öffentlichen – und damit auf dem städtischen und regionalen – Personennahverkehr. Autobahnen, Kraftfahrstraßen und Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von größer 100 km/h sind von der Genehmigung ausgenommen. Die Genehmigung ist bis Ende 2026 gültig und kann anschließend bis Ende 2028 verlängert werden.

Erste Projekte in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg

In Düsseldorf testete ZF im Auftrag der Rheinbahn AG im Februar bereits ein autonom fahrendes Shuttle. Während der Messe für autonome Technologien und Robotik „Xponential“ konnten ÖPNV-Betreiber, Vertreter von Städten und Kommunen und Besucher im März das Transportsystem zwischen Messeparkplatz und Messehallen testen. Platz war für bis zu zehn Personen. Das Shuttle war laut der Messe Düsseldorf mit bis zu 40 km/h unterwegs. 
Im Projekt „RABus“ rollten im vergangenen Jahr in Friedrichshafen und Mannheim Shuttles nach Level 4 auf zwei ausgewählten Strecken im Mischverkehr. Das Projekt in Friedrichshafen verlängerte Minister Winfried Hermann laut ZF ebenfalls im vergangenen Jahr. In allen drei Städten waren jeweils Sicherheitsfahrer an Bord der Shuttles.

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung