Leue & Nill Haftungserweiterungen für Automobilzulieferer

Redakteur: Julia Fischer

Der unabhängige Versicherungsmakler Leue & Nill bietet jetzt erstmalig für Kfz-Zulieferer eine Deckungserweiterung bezogen auf die sogenannte „Konzeptverantwortungsvereinbarung“ (KVV) an.

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Die seitens des VW-Konzerns ins Feld geführte „Konzeptverantwortungsvereinbarung“, in der Branche KVV genannt, regelt die Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen den Direktzulieferern und dem Automobilkonzern für Konzept- und Entwicklungsfehler - nicht aber für Fehler im Produktionsprozess. In Verhandlungen mit Versicherern konnte Leue & Nill nach eigenen Angaben als erster Versicherungsmakler Deutschlands Versicherungslösungen für Kunden mit einer KVV-Quote erreichen.

Entwicklungsverantwortung

Bei der KVV handelt es sich um einen Vertrag, bei dem der Automobilkonzern davon ausgeht, dass mit steigender Entwicklungstiefe, die der Zulieferer für ein Bauteil übernimmt, auch das Risiko von Entwicklungsfehlern steigt. Entsprechend seiner Entwicklungsverantwortung müsse der Zulieferer daher nach Ansicht von VW auch die Schäden tragen, die später in der Praxis bei so genannten Konzeptfehlern auftreten.

„In Folge der KVV kommt es zu großen Problemen mit den Haftpflichtversicherern der Zulieferer“, berichtet Helmut Röder, Prokurist und Spezialist für Haftpflichtversicherungen bei Leue & Nill. „Das liegt darin begründet, dass es sich bei der KVV um vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Haftpflichtansprüche aufgrund Vertrages oder besonderer Zusagen handelt, die über den versicherten Umfang der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers hinausgehen.“ Häufig werde seitens der Versicherer die KVV auch mit pauschalen Schadenersatzforderungen gleichgesetzt. Zahlreiche Versicherer haben in der Vergangenheit eine Deckungsbestätigung abgelehnt.

Versicherungsschutz

Über die generelle Versicherungslösung für Kunden mit einer KVV-Quote von bis zu 30 Prozent hinaus verhandelt der Versicherungsmakler auch Einzelfall-Lösungen für seine Kunden aus dem Bereich Automotive. Helmut Röder berichtet hierzu von Vereinbarungen mit Industrieversicherern: „Soweit bestimmte, für die Zulieferer aber umsetzbare Voraussetzungen erfüllt werden, können wir auch Versicherungsschutz bei höheren Quoten erreichen.“

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