Fahrzeugvorschriften
Zäher Kampf um Cybersicherheit
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Im Juli sind für alle Neufahrzeuge im UNECE-Geltungsbereich neue Regelungen zur Cybersicherheit in Kraft getreten. Die Automobilbranche in Deutschland setzt diese Vorgaben jedoch nur sehr zögerlich um.
Das Beratungsunternehmen Wavestone sieht mit den Verordnungen 155, 156 und 157 der Arbeitsgruppen des UNECE World Forum for Harmonization of Vehicle Regulations (WP.29) ein neues Denken in die Fahrzeugsicherheit einziehen. Dort werden zum ersten Mal die Anforderungen an die Cybersecurity in den Mittelpunkt des Ökosystems vernetzter Fahrzeuge gestellt. Die Verordnungen betrachten nicht nur das Fahrzeug selbst, sondern die gesamten Wertschöpfungsketten von den Komponenten an Bord bis hin zu den stationären Infrastrukturen. Zum ersten Mal wird ein Cyber Security Management System mit kontinuierlichem Risikomanagement, Schwachstellenüberwachung und Vorfallerkennung über den gesamten Fahrzeuglebenszyklus gefordert. Gleichzeitig sind per Remote-Updates Software-Änderungen erlaubt, die sich auf die Zertifizierung auswirken, während die Fahrzeuge auf der Straße fahren. Automatisierte Spurhaltesysteme gilt es umfassend abzusichern. Die OEMs müssen erstmals ihre Fahrzeuge und die Software während der gesamten Lebensdauer umfassend betrachten.
China und USA entwickeln eigene Cybersecurity-Regeln
OEMs und Zulieferer sollten die WP.29-Regulierungen nicht auf die leichte Schulter nehmen. Schließlich gelten sie für alle Erstzulassungen von Pkw, Bussen und Lkw ab Juli 2024 in mehr als 50 UNECE-Mitgliedsländern – einschließlich der Europäischen Union, Russland, Australien und Japan. Die USA und China sind zwar keine UNECE-Mitglieder, entwickeln derzeit aber ähnliche Best Practices und Vorschriften für Cyber Security.
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