Kältemittel

R1234yf: Der Daimler-Trick

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Im Handstreich europäische Vorschriften genommen

Im Handstreich haben Daimler, TÜV Süd und KBA europäische Zulassungsvorschriften genommen. Somit können die Schwaben ihre Fahrzeuge statt mit R1234yf weiterhin mit dem alten R134a befüllen – so weit, so gut. Aber: Nach wie vor gibt es allein in Deutschland ein rund 47.000-faches Problem: Was für die ab dem 12. Juni neu produzierten Modelle gilt, gilt nicht für die bis dahin zugelassenen Typen. Über ihnen schwebt im Prinzip weiterhin ein drohendes „Fahrverbot“. „Falsch“, sagte vergangenen Montag das KBA: Die Behörde gab bekannt, dass sie auf Sanktionen bezüglich der bis dato auf deutschen Straßen zugelassenen A- und B-Klassen, die sie nach EU-Recht hätte erlassen müssen, verzichten werde. „Da in diesem Fall keine Gefahren für die Verkehrssicherheit vorliegen, nutze man einen gesetzlich eingeräumten Ermessensspielraum“, heißt es aus Flensburg – wie dieser wohl definiert ist?

Mercedes-Benz A-Klasse

Bislang keine Zulassung in Frankreich

Aber bei aller teutonischer Hirnleistung in diesem Kältemittelskandal: Einen Stein von der Größe eines Hinkelsteins hat Daimler nur wenige Tage vor dem KBA-Freibrief in den Weg gelegt bekommen. Ein Land, auf dessen Gebiet sich einst ein kleines gallisches Dorf befand, verweigert neuen A- und B-Klasse-Fahrzeugen die Zulassung. Weshalb die französische Behörde (SIV France) die Registrierung neuer Mercedes-Benz-Modelle gestoppt hat? „Woran sich dieser Stopp festmacht, ist uns nicht bekannt. Wir sind in Gesprächen mit allen relevanten Institutionen, um eine schnelle Klärung der Situation herbeizuführen“, heißt es aus Stuttgart.

Ob sich diese schnell erzielen lässt, bleibt abzuwarten. Denn Fakt ist, dass a) die französische Liebe zu Deutschen auch ihre Grenzen hat und b) die Franzosen dafür bekannt sind, in Kfz-Zulassungsfragen ziemlich rigoros zu sein. Bereits in der Vergangenheit haben sie z. B. in Deutschland genehmigte EG-Zulassungen von Fahrzeugen beziehungsweise Fahrzeugkomponenten nicht anerkannt, wenn eine alte EG- durch eine neue ECE-Zulassung „ausgestochen“ wurde. Im Fall Kältemittel scheint es, als würden die Franzosen die entsprechende EU-Direktive 2006/40/EC als übergeordnete Vorschrift ansehen, egal was da aus Deutschland kommt.

Ergebnisse der KBA-Crashtests abwarten

Apropos EU: Die dürfte – vorsichtig ausgedrückt – schäumen. Denn deren Plan, das den Treibhauseffekt fördernde R134a möglichst rasch vom Markt zu bekommen, um so die gesteckten Klimaziele zu erreichen, löst sich dank des „Musterprozesses“ von Daimler sprichtwörtlich in Luft auf. Wie die EU auf die deutsche Entwicklung der letzten Tage reagieren wird, bleibt abzuwarten. Sicher wird sie für eine Entscheidung die Ergebnisse der Crashtestreihe von KBA- und TÜV-Rheinland mit einbeziehen. Sollte sich hierbei herausstellen, dass sich ausschließlich bei A- und B-Klassen die Klimaanlagen nach einem Frontalcrash entzünden, dürfte es noch einmal richtig spannend werden.

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