Laut eines Presseberichts hat Tesla den Versicherern noch kein Reparaturkonzept für Großgussteile des Modells Y vorgelegt. Das könnte die Preise für Instandsetzung und Versicherungstarife in die Höhe treiben.
Das Model Y stellt Tesla teilweise im Großgussverfahren her.
(Bild: Tesla Motors)
Für das auch in Deutschland gefertigte Model Y dürften Reparaturen und Versicherungstarife künftig deutlich teurer werden. Die Zeitschrift „Auto Straßenverkehr“ zitiert in ihrer am Donnerstag (17. August) erscheinenden Ausgabe einen Experten des Gesamtverbands Deutscher Versicherer (GDV), wonach zeitnah mit einer höheren Versicherungs-Typklassen-Einstufung des Model Y zu rechnen sei – sobald die künftig anders gefertigten Fahrzeuge häufiger in kaum reparierbare Unfälle verwickelt werden.
Melden Sie sich an oder registrieren Sie sich und lesen Sie weiter
Um diesen Artikel vollständig lesen zu können, müssen Sie registriert sein. Die kostenlose Registrierung bietet Ihnen Zugang zu exklusiven Fachinformationen.
Laut eines Presseberichts hat Tesla den Versicherern noch kein Reparaturkonzept für Großgussteile des Modells Y vorgelegt. Das könnte die Preise für Instandsetzung und Versicherungstarife in die Höhe treiben.
Das Model Y stellt Tesla teilweise im Großgussverfahren her.
(Bild: Tesla Motors)
Für das auch in Deutschland gefertigte Model Y dürften Reparaturen und Versicherungstarife künftig deutlich teurer werden. Die Zeitschrift „Auto Straßenverkehr“ zitiert in ihrer am Donnerstag (17. August) erscheinenden Ausgabe einen Experten des Gesamtverbands Deutscher Versicherer (GDV), wonach zeitnah mit einer höheren Versicherungs-Typklassen-Einstufung des Model Y zu rechnen sei – sobald die künftig anders gefertigten Fahrzeuge häufiger in kaum reparierbare Unfälle verwickelt werden.
„In Gussteilen können sich schon bei einer geringfügigen Verformung Risse bilden. Daher müssen diese Bauteile, wenn sie durch einen Unfall potenziell betroffen sind, freigelegt und eingehend überprüft werden. Das ist sehr zeit- und kostenintensiv“, sagte Jürgen Redlich vom GDV dem Blatt. „Gussteile lassen sich unter den üblichen Werkstattbedingungen nicht richten. Bei einer Rückverformung neigen sie zu Rissen.“
Dass Tesla nun in Kürze ein Reparaturkonzept nachreichen kann, ist fraglich. „Die Erarbeitung eines entsprechenden Verfahrens erfordert viele Crashtests, um zu klären, wie eine fachgerechte Reparatur durchzuführen ist.“ Sollte der Hinterwagen also schwer beschädigt werden, müsste dieser komplett getauscht werden. Das käme einem wirtschaftlichen Totalschaden gleich, berichtet „Auto Straßenverkehr“.
Großguss: Ein verlockendes Verfahren
Nach Tesla wollen auch Volvo, Toyota und Volkswagen in den kommenden Jahren teils auf Großgussteile umstellen. Das Konzept ist offenbar zu verlockend, unter hohem Druck ein großes Bauteil aus Aluminium zu gießen – statt viele Einzelteile aus Stahl oder Aluminium langwierig miteinander zu verkleben oder zu verschweißen. „Gigapress“ heißt das bei Tesla.
Der E-Autohersteller produziert so komplexe Vorderwagen-, vor allem aber Hinterwagenstrukturen – die Werke in Kalifornien, Texas und Grünheide wurden oder werden aktuell entsprechend umgerüstet. Laut der Zeitschrift verkürzt sich die Fertigung einer Einheit damit auf zehn Stunden.
Für das Verfahren verwendet Tesla hausgroße Anlagen des italienischen Werkzeugmaschinenmachers Idra. Die 20 Meter langen Geräte wiegen 400 Tonnen und pressen für Hinterwagen jeweils knapp 80 Kilogramm Aluminium mit einer Schließkraft von 6.100 Tonnen. Dabei ist allein die Gussform circa 100 Tonnen schwer und kann nur mit größeren Kränen getauscht werden – im Hinblick auf Modellanpassungen ein wesentlicher Nachteil des Großgusses. Das alles muss sich auszahlen, und so rentiert sich das Verfahren nur bei sehr hohen Stückzahlen, die über Jahre hinweg gefertigt werden.
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.