Fahrerassistenz Rechtliche Risiken der Verkehrszeichenerkennung

Von Dipl.-Ing. (FH) Jan Rosenow 4 min Lesedauer

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Ab dem 7. Juli 2024 ist der Ereignisdatenspeicher (EDR) Pflicht in jedem Neufahrzeug. Manche Autos speichern hier auch die Anzeige des Verkehrszeichenassistenten. Welche juristischen Folgen das haben kann.

Dass der Verkehrszeichenassistent falsch liegt, ist nicht immer so leicht zu erkennen wie hier. Aber das Bild zeigt: Eine Plausibilitätsprüfung findet in vielen Systemen nicht statt. (Bild:  Rosenow – VCG)
Dass der Verkehrszeichenassistent falsch liegt, ist nicht immer so leicht zu erkennen wie hier. Aber das Bild zeigt: Eine Plausibilitätsprüfung findet in vielen Systemen nicht statt.
(Bild: Rosenow – VCG)

Mitte Januar auf der A7 zwischen Hamburg und Hannover. Ein frisch asphaltierter, dreistreifig ausgebauter Streckenabschnitt ohne Tempolimit ermöglicht endlich einmal zügiges Vorankommen. Doch warum zeigt der Verkehrszeichenassistent im nagelneuen Renault Espace plötzlich ein Tempolimit von 100 km/h an? Es war kein Schild zu sehen – auch nicht, als die Anzeige wenig später auf 80 km/h fällt und an dieser Fehlinformation für viele weitere Kilometer festhält.

Bekanntlich unterliegen Verkehrszeichenassistenten vielen Fehlermöglichkeiten: schlechte Sicht, abweichender Geltungsbereich (Abbiege- oder Parallelspur), nicht erkannte Ortsschilder und so weiter. Aber dass Assistenzsysteme auch halluzinieren können – also Schilder „sehen“, die gar nicht da sind? Das war uns bislang neu.