Nutzfahrzeuge Lang-Lkw: Abbiegeassistent Pflicht und größeres Streckennetz
Lang-Lkw, die sogenannten Gigaliner, sind seit 2017 auf speziell dafür vorgesehenen Strecken in Deutschland unterwegs. Ab dem Jahr 2020 decken sie ein größeres Netz ab – und werden sicherer.
Anbieter zum Thema

Lang-Lkw müssen ab dem Jahr 2020 mit einem Abbiegeassistenten ausgerüstet sein. Neue Modelle müssen ab dem 1. Juli 2020 zudem mit einem Abbiegeassistenten und mitblinkenden Seitenmarkierungsleuchten ausgestattet sein. Alle weiteren Lang-Lkw, auch Bestandsfahrzeuge, müssen die Ausstattung ab dem 1. Juli 2022 an Bord haben. Außerdem dürfen die Nutzfahrzeuge seit dem 2. Oktober auf einem erweiterten Streckennetz fahren.
Konkret bedeutet das: Die Bundesländer Baden-Württemberg und Bremen geben ihr gesamtes Streckennetz für den verlängerten Sattelauflieger (Lang-Lkw Typ 1) frei. Insgesamt kommen über 450 Strecken auf die sogenannte Positivliste des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur. Sie enthält die Strecken, die Lang-Lkw im regelmäßigen Betrieb nutzen dürfen.
:quality(80)/images.vogel.de/vogelonline/bdb/846900/846969/original.jpg)
Nutzfahrzeuge
Daimler und Baden-Württemberg: Feldversuch mit Lang-Lkw
Lang-Lkw bestehen aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger. Seit dem 1. Januar 2017 können sie im streckenbezogenen Dauerbetrieb auf den dafür zugelassenen Strecken fahren. Die Bundesanstalt für Straßenwesen veröffentlichte im Herbst 2016 einen Abschlussbericht zum Feldversuch mit den Lkws. Die wesentlichen Ergebnisse zeigen, dass:
- zwei Lang-Lkw-Fahrten drei Fahrten mit herkömmlichen Lkw ersetzen
- die Effizienzgewinne und Kraftstoffersparnisse zwischen 15 Prozent und 25 Prozent liegen
- kein erhöhter Erhaltungsaufwand für die Infrastruktur notwendig ist, und
- es keine Verlagerungseffekte von der Schiene auf die Straße gibt.
Feldversuch Lang-Lkw
Der Feldversuch Lang-Lkw wurde im Januar 2012 mit 21 Unternehmen gestartet und wissenschaftlich vom Bundesamt für Straßenwesen begleitet. Die rechtliche Grundlage ist eine Ausnahme-Verordnung, die ursprünglich bis Ende Dezember 2016 befristet war. Am Feldversuch beteiligten sich am Ende 13 Bundesländer und 60 Unternehmen mit 161 Lang-Lkw.
Herkömmliche Lkw mit Anhänger dürfen eine Länge von bis zu 18,75 Metern haben. Lang-Lkw können eine Länge von bis zu 25,25 Metern haben. Das Gewicht herkömmlicher Lkw kann bis zu 40 Tonnen, beziehungsweise 44 Tonnen im Kombinierten Verkehr betragen. Für den Lang-Lkw gelten die gleichen Gewichtsgrenzen.
(ID:46165904)