Der Absatz von Plug-in-Hybridfahrzeugen steigt. Wir erklären die Antriebstechnik, ihre Vor- und Nachteile sowie den Unterschied zum Vollhybrid. Wir zeigen eine Auswahl von PHEV-Modellen.
Plug-in-Hybride beherrschen auch das Schnellladen.
(Bild: Daimler)
Laut Statista gab es im April 2025 in Deutschland ein Million Plug-in-Hybridfahrzeuge.[1] Der Neuwagenabsatz wird dieses Jahr vermutlich die 200.000-Stück-Marke überschreiten. Tendenz steigend.[2] Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Varianten des Hybridantriebs: den sogenannten Vollhybrid (ohne Lademöglichkeit) und den Plug-in-Hybrid oder kurz PHEV (engl. Plug-in Hybrid Electric Vehicle) genannt. Die Bezeichnung Mildhybrid beschreibt keinen Hybridantrieb sondern steht für einen Verbrennungsmotor mit leichter elektrischer Unterstützung.
Was ist der Unterschied zwischen einem Hybrid und einem Plug-in-Hybrid?
Das Bild zeigt die fünf wichtigen Komponenten, die ein Plug-in-Hybridfahrzeug zusätzlich zur Verbrennertechnik verbaut hat.
(Bild: Bosch)
Entscheidendes Unterscheidungsmerkmal zwischen den beiden Antriebsformen ist die Lademöglichkeit für die interne Batterie: Plug-in-Hybride können elektrisch geladen werden – zum Beispiel an der Haushaltssteckdose oder an Ladesäulen. Daher die Bezeichnung Plug-in: vom „Einstecken des Ladekabels“.
Die „normalen“ Hybridfahrzeuge (auch Vollhybrid genannt) haben ebenfalls einen Hochvolt-Akku. Dieser lässt sich aber nicht extern laden. Um eine gewisse Strecke rein elektrisch fahren zu können, haben die Plug-in-Hybrid-Modelle zudem deutlich größere Batterien als die nicht ladbaren Hybridvarianten.
Die ersten PHEVs, die auf den Markt kamen, haben eine elektrische Reichweite von etwa 20 bis 30 Kilometer. Aktuelle Modelle erreichen bereits über 100 Kilometer. Beim Vollhybrid hingegen unterstützt der E-Antrieb den Verbrennungsmotor lediglich kurzzeitig – etwa beim Anfahren. Je nach Auslegung des Antriebssystems können auch hier Strecken rein elektrisch zurückgelegt werden – jedoch nur wenige Kilometer und bei moderater Leistung.
Interessant wurde die Plug-in-Hybridtechnik für die Automobilhersteller, als die ersten Einfahrverbote in Großstädten drohten. Die Grundidee dabei: Die Fahrzeugnutzer können lange Distanzen wie gewohnt mit dem Verbrenner zurücklegen. Die Fahrt in die Innenstädte kann bei Bedarf rein elektrisch erfolgen.
Ist ein Plug-in-Hybrid sinnvoll?
Hybride, egal in welcher Ausführung, haben den Nachteil, dass sie durch die zusätzliche Antriebstechnik mehr wiegen als konventionelle Fahrzeuge. Der Elektromotor inklusive Inverter und Motorsteuerung sowie die zusätzliche Batterie erhöhen das Fahrzeuggewicht. Auf der Seite des Verbrennungsmotors kann hingegen nichts eingespart werden.
Der Vorteil ergibt sich aus der Möglichkeit der Rekuperation. Hier ist damit das Rückgewinnen von Bewegungsenergie beim Bremsen gemeint. Statt das Fahrzeug durch die Bremsen zu verzögern, wird der Elektromotor als Generator genutzt. Die Bewegungsenergie kann so teilweise in elektrische Energie umgewandelt und im Akku gespeichert werden. Dieser Vorgang verlangsamt das Fahrzeug und schont dabei die Bremsen, die in der Folge weniger verschleißen.
Wie oft muss man einen Plug-in-Hybrid laden?
Der tatsächliche Umweltvorteil hängt stark vom Nutzungsverhalten ab. Wer regelmäßig lädt und hauptsächlich elektrisch fährt, kann den CO2-Ausstoß im Alltag deutlich reduzieren. Wer hingegen nur selten lädt und überwiegend mit dem Verbrenner unterwegs ist, schleppt vor allem zusätzliches Gewicht mit – was den Verbrauch sogar erhöhen kann. Interessenten dürfen sich jedoch nicht von den Verbrauchsangaben der Automobilhersteller täuschen lassen.
Der Verbrauch wird in einem standardisierten Verfahren (WLTP genannt) ermittelt. Dabei fahren alle Fahrzeuge eine definierte Strecke – im Falle von Plug-in-Hybridfahrzeugen wird der erste Teil rein elektrisch gefahren, bis die Batterie entladen ist. Das verfälscht den Kraftstoffverbrauch. In den offiziellen Angaben führt das teilweise zu Werten unter zwei Liter Benzin je 100 Kilometer.
Elektromobilitätsgesetz und Dienstwagenbesteuerung
Um den Absatz von Hybridfahrzeugen zu fördern, hat die Bundesregierung diverse Gesetze erlassen. Als Elektrofahrzeug im Sinne des Elektromobilitätsgesetzes gilt ein PHEV, wenn der Antrieb entweder maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt oder eine rein elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern hat.[3]
Der wohl größte Hebel für die Absatzsteuerung ist die Dienstwagenbesteuerung: Plug-in-Hybridfahrzeuge mit E-Kennzeichen müssen nur mit 0,5 Prozent des Neuwagenpreises versteuert werden. Die aktuelle Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz plant neue Kaufanreize für E-Autos und Plug-in-Hybride. Konkrete Maßnahmen sind bisher nicht bekannt und zudem abhängig von der Finanzierung aus Steuermitteln.
Stand: 08.12.2025
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