Covid-19 Corona: So erhalten Unternehmen finanzielle Hilfe
Bundesregierung und Europäische Union wollen die wirtschaftlichen Konsequenzen durch die Verbreitung des Coronavirus abfedern. Wir geben eine Übersicht über die Möglichkeiten für Unternehmer.

Die Bundesregierung hat ein Paket gestartet, bei dem Leistungen auch rückwirkend ab dem 01.03.2020 gewährt werden. Es besteht im Kern aus drei Säulen: Erleichterte Beantragung von Kurzarbeitergeld, erweiterte Möglichkeiten der Steuerstundung und Liquiditätshilfen vorrangig über die KfW-Bank.
Kurzarbeitergeld
Rückwirkend zum 01.03.2020 wurden die Zugangsvoraussetzungen für das Beantragen von Kurzarbeitergeld gelockert. Unternehmen können nun Kurzarbeitergeld beantragen, wenn weniger als 1/3 der Belegschaft hiervon betroffen sind. Die Grenze der betroffenen Mitarbeiter kann auf bis zu zehn Prozent gesenkt werden.
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