Covid-19 Corona: So erhalten Unternehmen finanzielle Hilfe

Von Hartmut Fischer |

Bundesregierung und Europäische Union wollen die wirtschaftlichen Konsequenzen durch die Verbreitung des Coronavirus abfedern. Wir geben eine Übersicht über die Möglichkeiten für Unternehmer.

Im Überblick: Die Maßnahmen der Bundesregierung für Unternehmen, um die Folgen der Corona-Epidemie abzumildern.
Im Überblick: Die Maßnahmen der Bundesregierung für Unternehmen, um die Folgen der Corona-Epidemie abzumildern.
(Bild: Automobil Industrie/Thomas Günnel)

Die Bundesregierung hat ein Paket gestartet, bei dem Leistungen auch rückwirkend ab dem 01.03.2020 gewährt werden. Es besteht im Kern aus drei Säulen: Erleichterte Beantragung von Kurzarbeitergeld, erweiterte Möglichkeiten der Steuerstundung und Liquiditätshilfen vorrangig über die KfW-Bank.

Kurzarbeitergeld

Rückwirkend zum 01.03.2020 wurden die Zugangsvoraussetzungen für das Beantragen von Kurzarbeitergeld gelockert. Unternehmen können nun Kurzarbeitergeld beantragen, wenn weniger als 1/3 der Belegschaft hiervon betroffen sind. Die Grenze der betroffenen Mitarbeiter kann auf bis zu zehn Prozent gesenkt werden.