Der Europäische Verkehrssicherheitsrat ETSC fordert, mindestens zwei Funktionen von Teslas FSD nicht zu genehmigen. Die EU berät im Oktober erneut, abgestimmt wird frühestens im Dezember.
Tesla will in ganz Europa automatisiert fahren.
(Bild: Tesla)
Der Streit um Teslas Autopilot-System FSD weitet sich aus. Kurz vor weiteren EU-Beratungen geht es längst auch um die Grundsatzfrage, wie Europa mit den neuen automatisierten Systemen umgehen soll.
Ursprung und Aufhänger der Diskussion ist Teslas Assistenzsystem „Full Self-Driving (Supervised)“. Die Technik erlaubt dem Fahrer, die Hände zeitweise vom Lenkrad zu nehmen, während das Fahrzeug selbstständig lenkt, bremst und beschleunigt. Europäische und asiatische Hersteller haben ähnliche Systeme in Europa bereits auf der Straße, setzen sie aber nur auf Autobahnen ein. Teslas FSD arbeitet hingegen auch in Städten und bietet insgesamt einen ungewöhnlich großen Funktionsumfang, der teilweise über die bestehenden EU-Vorgaben hinausgeht.
Mindestens zwei der Funktionen kritisiert nun der gemeinnützige Europäische Verkehrssicherheitsrat ETSC und fordert EU-Kommission und Mitgliedstaaten auf, sie in ihrer derzeitigen Form nicht zu genehmigen. Eine davon verstoße eindeutig gegen bestehende UN-Regeln. Die aktuelle Auseinandersetzung ist jedoch nur ein Teil einer inzwischen grundsätzlichen Debatte über Sicherheit, Zulassung und Kontrolle weitreichender Fahrassistenzsysteme in Europa.
Deutliche Überschreitung des Tempolimits möglich
Konkret kritisiert der ETSC die Funktion „Speed Offset“. Sie erlaubt dem Fahrer laut Tesla-Handbuch, einen dauerhaften Aufschlag von bis zu 50 Prozent auf die vom System erkannte Höchstgeschwindigkeit einzustellen. Aus Tempo 50 können so beispielsweise 75 km/h werden. Nach Ansicht des ETSC widerspricht das der UN-Regelung für sogenannte Driver Control Assistance Systems (DCAS). Diese untersagt ausdrücklich eine Voreinstellung, durch die die maximale Systemgeschwindigkeit über dem Tempolimit liegt. Tesla habe diese Funktion zudem nicht unter den Punkten aufgeführt, für die eine Ausnahme von bestehenden Vorschriften beantragt wurde, so der Verkehrssicherheitsrat.
Ebenfalls kritisch sieht die Organisation die Funktion „Contextual Max Speed“. Sie kann bei der Wahl der Geschwindigkeit unter anderem berücksichtigen, wie schnell andere Verkehrsteilnehmer unterwegs sind. Der ETSC hält Umfeldinformationen grundsätzlich für sinnvoll, warnt jedoch davor, das Tempo anderer Autos als Orientierung zu verwenden: Fahren diese zu schnell, könnte das System daraus ebenfalls eine höhere Geschwindigkeit ableiten.
Die aktuelle Kritik trifft auf eine ohnehin kontroverse Zulassungsgeschichte. Die niederländische Fahrzeug- und Zulassungsbehörde RDW hatte die Tesla-Technik im April zunächst für die Niederlande auf Grundlage einer Ausnahmeregelung in der europäischen Typgenehmigungsverordnung genehmigt. Sie erlaubt die Einführung neuer Technologien, die nicht vollständig in das bestehende Regelwerk passen, sofern mindestens ein gleichwertiges Sicherheitsniveau nachgewiesen wird. Andere Mitgliedstaaten können eine solche vorläufige Genehmigung übernehmen. Belgien, Tschechien, Dänemark, Estland, Litauen und Slowenien haben dies inzwischen getan. Für eine EU-weite Freigabe ist dagegen eine Entscheidung auf europäischer Ebene nötig.
ETSC kritisiert das Zulassungsverfahren
Genau dieses Verfahren stößt bei Sicherheitsexperten auf Kritik. Der ETSC, zu dessen Mitgliedern auch Dekra und TÜV sowie der Automobilklub ARCD zählen, bemängelt, dass eine ursprünglich für technische Ausnahmen gedachte Regelung faktisch den Weg für eine grundlegende Erweiterung automatisierter Fahrfunktionen ebnen könnte. Teslas FSD kann unter Aufsicht des Fahrers unter anderem lenken, beschleunigen, bremsen und selbstständig Fahrmanöver einleiten – auch abseits von Autobahnen. Eine EU-weite Freigabe könnte deshalb nach Ansicht der Organisation Präzedenzwirkung für andere Hersteller und für die künftige Ausgestaltung des internationalen Regelwerks für automatisiertes Fahren haben.
Die niederländische Zulassungsbehörde verteidigt ihre Entscheidung mit umfangreichen Prüfungen. Nach der Zulassung habe die Behörde die vorgeschriebene Überwachung zudem verschärft und lasse sich monatlich berichten. Mitte Juni waren laut RDW knapp 40.000 entsprechend ausgestattete Fahrzeuge rund 24 Millionen Kilometer in den Niederlanden gefahren, ohne von der Behörde als relevant eingestufte Zwischenfälle.
Stand: 08.12.2025
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Dem ETSC reicht das nicht. Er bemängelt, dass es auf EU-Ebene keine mit US-Behörden wie NTSB und NHTSA vergleichbare Institution gibt, die Unfälle mit Fahrerassistenz- und automatisierten Fahrsystemen systematisch erfasst und unabhängig untersucht. Bei einem Softwarefehler könne schließlich nicht nur ein einzelnes Fahrzeug betroffen sein, sondern potenziell eine komplette Flotte mit derselben Softwareversion.
Tesla wiederum treibt die europäische Einführung seit Längerem offensiv voran. Bereits Ende 2025 hatte das Unternehmen etwa seine Kunden dazu aufgerufen, sich bei der niederländischen RDW positiv zum Zulassungsverfahren zu äußern. Die Behörde bat daraufhin öffentlich darum, von solchen Kontaktaufnahmen abzusehen.
EU-Abstimmung frühestens im Dezember
Damit geht es bei der anstehenden europäischen Entscheidung um mehr als die Freigabe einer Tesla-Software. Zur Debatte steht auch, wie weit Assistenzsysteme selbstständig fahren dürfen, wie deren Sicherheit nachgewiesen werden muss und wer sie nach der Zulassung kontrolliert. Anfang Oktober soll das Thema erneut im Technischen Ausschuss für Kraftfahrzeuge der EU beraten werden. Eine Abstimmung über die EU-weite Genehmigung wird frühestens im Dezember erwartet. Wie die ausgeht, ist offen.
Die sieben Länder, die die niederländische Genehmigung bislang übernommen haben, kommen zusammen nur auf rund zwölf Prozent der für eine EU-weite Genehmigung nötigen Stimmen. Große Märkte wie Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien haben sich noch nicht angeschlossen. Frankreich und Schweden haben zuletzt Bedenken beim Umgang mit Tempolimits geäußert.