ElektrofahrzeugeE-Auto-Akku: Acht Jahre Garantie sind Standard
Von
ampnet
Eine defekte E-Auto-Batterie kann teuer werden. Doch wer zahlt? Der ADAC hat die Garantieversprechen mehrerer Hersteller geprüft. Das Fazit: Acht Jahre sind fast immer drin.
Batterieproduktion im amerikanischen BMW-Werk Spartanburg.
(Bild: ampnet/BMW)
Die defekte Antriebsbatterie eines Elektroautos kann teuer werden. Doch wer kommt dafür auf? Der ADAC hat die Garantieversprechen der Hersteller für die Akkus unter die Lupe genommen. Ergebnis: Alle Hersteller geben trotz Unterschieden beim Kleingedruckten langjährige Versprechen auf die Lebensdauer. Standard sind meist acht Jahre oder 160.000 Kilometer Laufleistung. Abweichungen nach unten gibt es nur bei Kleinfahrzeugen mit entsprechend schwächeren Batterien, Lexus verspricht sogar zehn Jahre und eine Million Kilometer.
Ein natürlicher Verschleiß der Batterien ist technisch bedingt und lässt sich nicht verhindern. Deshalb werden die Garantieversprechen auf einen Mindestanteil an nutzbarer Kapazität von meist 70 Prozent innerhalb des Garantiezeitraumes (acht Jahre) gegeben. Sinkt die Kapazität darunter, kann ein Garantiefall geltend gemacht werden. Dann lassen sich Batterien laut ADAC-Herstellerumfrage durch den Ersatz einzelner Module reparieren.
Ein kostspieliger, kompletter Austausch ist in den meisten Fällen nicht nötig, was vor allem Elektroautobesitzer mit abgelaufener Garantiezeit beruhigen wird.
E-Auto unbedingt regelmäßig warten lassen
Kunden müssen die in der Bedienungsanleitung und den Garantiebedingungen festgelegten Benutzerregeln und Garantieausschlussgründe einhalten, betont der Automobilclub. Kritische Zustände, verursacht durch unsachgemäße Behandlung wie zum Beispiel Tiefentladungen, können im Batteriemanagement gespeichert und später ausgelesen werden. Bei einigen Herstellern kann das zum Garantieausschluss führen.
Der ADAC rät daher, ein Elektroauto unbedingt nach Herstellervorschrift und Intervallvorgaben warten zu lassen. Rückrufe und Serviceaktionen beziehungsweise Kundendienstmaßnahmen zur Batterie sollten immer wahrgenommen werden. Die Vorschriften zum Betrieb, Behandlung und zur Pflege nach Bedienungsanleitung und Garantiebedingungen sind zu beachten ebenso wie Hinweise zu längeren Standzeiten.
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