Prozess geplatzt Ex-VW-Chef Winterkorn muss sich nicht wegen möglicher Marktmanipulation verantworten

Von dpa

Im vergangenen Jahr hatte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen die aktuelle VW-Spitze wegen möglicher Marktmanipulation in der Diesel-Affäre eingestellt. Nun darf in dem Zusammenhang auch Ex-Vorstandschef Martin Winterkorn durchatmen – an anderer Stelle aber nicht.

Wegen Betrugs-Vorwürfen wird sich Martin Winterkorn wohl noch vor Gericht verantworten müssen.
Wegen Betrugs-Vorwürfen wird sich Martin Winterkorn wohl noch vor Gericht verantworten müssen.
(Bild: Volkswagen)

Nach der Einstellung des Strafverfahrens gegen die aktuelle VW-Spitze wegen Marktmanipulation im Dieselskandal ist auch der entsprechende Prozess gegen Ex-Konzernchef Martin Winterkorn geplatzt. Dies teilte das Landgericht Braunschweig am Freitag mit. Das Verfahren werde eingestellt – an dem ab Ende Februar geplanten Betrugsprozess wegen erhöhter Diesel-Abgaswerte halte man aber fest.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die mögliche Strafe, die auf Winterkorn schon in dem Betrugsverfahren zukommen könnte, deutlich höher sein dürfte als beim Vorwurf einer zu späten Information der Finanzwelt über die Folgen der gefälschten Emissionsdaten der Fahrzeuge. Eine Einstellung komme „in Betracht, wenn die zu erwartende Strafe im Hinblick auf die Straferwartung wegen einer anderen Tat nicht beträchtlich ins Gewicht fällt“. Die Wirtschaftsstrafkammer nehme dies an – im sogenannten NOx-Verfahren könne die Teilstrafe erheblich schwerer ins Gewicht fallen.

Für Diess und Pötsch zahlte VW neun Millionen Euro an die Justiz

Winterkorn war – ebenso wie der heutige VW-Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch und der aktuelle Vorstandschef Herbert Diess – im September 2019 von der Braunschweiger Staatsanwaltschaft wegen Marktmanipulation angeklagt worden. Die Ermittler warfen ihnen vor, Anleger zu spät über die finanziellen Risiken der Abgasaffäre ins Bild gesetzt zu haben. Nachdem die Manipulationen an Millionen Dieselmotoren im September 2015 öffentlich bekannt geworden waren, stürzte der VW-Aktienkurs zeitweise ab – Investoren sehen sich getäuscht und fordern in einem Zivilprozess Milliarden-Schadenersatz.

Im Fall von Diess und Pötsch zahlte Volkswagen jeweils 4,5 Millionen Euro an die niedersächsische Justiz. Das Landgericht hatte sich mit den Beteiligten im Rahmen des nichtöffentlichen Zwischenverfahrens auf die Einstellung unter Auflagen verständigt.

Anwalt: Winterkorn wusste von nichts

Winterkorns Anwalt Felix Dörr hatte Anschuldigungen, sein Mandant habe bereits früh über das drohende Ausmaß der Dieselkrise Bescheid gewusst, „mit aller Entschiedenheit“ zurückgewiesen: „Herr Prof. Dr. Winterkorn hatte keine frühzeitige Kenntnis von dem gezielten Einsatz einer verbotenen Motorsteuerungssoftware in US-Diesel-Pkw“, sagte der Jurist. „Wesentliche Informationen, die ihn in die Lage versetzt hätten, bereits bekannte Probleme mit den US-Dieselmotoren zutreffend einzuordnen, erreichten ihn damals nicht.“

In der Frage mutmaßlicher Betrugsabsichten selbst ist Winterkorn aber noch nicht entlastet. Bisher terminiert das Landgericht den Beginn des Prozesses hierbei weiter auf den 25. Februar. Zuletzt waren allerdings die Zweifel gewachsen, ob das Verfahren dann wirklich schon starten kann oder möglicherweise verschoben werden muss.

Die Kammer ließ sich zur Verhandlungsfähigkeit Winterkorns von einem Gutachter beraten. Die Hauptverhandlung könnte sich nach bisheriger Planung bis mindestens ins Frühjahr 2023 ziehen. Winterkorn soll es gesundheitlich aber nicht gut gehen.

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