„Thermofenster“Umwelthilfe kommt mit Klage gegen das KBA durch
Quelle: dpa
Laut dem Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht in Schleswig sind von den Autobauern eingerichtete Thermofenster in dem vom KBA genehmigten Umfang nicht zulässig. Der Fall könnte nun zügig vor dem Bundesverwaltungsgericht landen.
(Bild: Volkswagen)
Der Verein Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat im Rechtsstreit mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Sachen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen einen Erfolg erzielt. Die Umweltorganisation hatte vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig geklagt, weil sie der Auffassung ist, dass sogenannte Thermofenster unzulässig sind und die vom KBA im Nachhinein bewilligten Abschalteinrichtungen entfernt werden müssen.
Die Klage sei im Wesentlichen erfolgreich, sagte der Vorsitzende Richter nun in der Urteilsverkündung am Montag. Die Thermofenster in dem genehmigten Umfang seien unzulässig. Voraus ging der Entscheidung eine mehrere Stunden dauernde mündliche Verhandlung.
Umweltschützer streiten sich seit Jahren mit der Automobilindustrie über Thermofenster. Die Motorsteuerung verringert die Reinigung der Abgase etwa bei niedrigeren Temperaturen, so dass die Fahrzeuge dann zwangsläufig mehr Schadstoffe ausstoßen. Im konkreten Fall geht es um bestimmte Dieselversionen des VW Golf, die das KBA 2008 und 2009 typgenehmigte. 2016 billigte das KBA dann die temperaturabhängige Abgasrückführung in den Software-Updates.
Schleswiger Richter sahen keine Gefahren-Abwehr
Neben der Berufung wurde auch eine Sprungrevision zugelassen. Mit einer Sprungrevision kann unter bestimmten Voraussetzungen die Berufungsinstanz übersprungen und direkt das Bundesverwaltungsgericht befasst werden.
Nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind Thermofenster nur unter ganz engen Voraussetzungen erlaubt, zum Beispiel wenn konkrete Gefahren abgewehrt werden müssen. Nach Überzeugung der Schleswiger Richter lag dies in dem verhandelten Fall nicht vor. Die möglichen Schäden, die beschrieben worden seien, seien „Worst-Case“-Szenarien.
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Stand vom 15.04.2021
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